Braunschweig. Die Sportartikelhersteller Adidas und Puma verhandeln heute vor dem Braunschweiger Landgericht. Grund für den Ärger sei dabei der Sportschuh „Stan Smith Boost". Puma habe zwei angemeldete Geschmacksmuster, die wohl den Verkauf des Schuhs verhindern könnten.
Die Verhandlungen zum Erlass einer einstweiligen Verfügung zwischen Puma und Adidas starten heute um 9 Uhr vor der Kammer für Gemeinschaftsgeschmacksmustersachen. Ob es beim Prozessauftakt gleich zu einer Einigung zwischen den Schuhherstellern kommt, könne das Landgericht bisher noch nicht sagen.
Warum Braunschweig?
Wie das Landgericht gegenüber regionalHeute.de erklärt, werde grundsätzlich an dem Ort verhandelt, wo die Rechtsverletzung geschah. In diesem Fall war das Niedersachsen und dementsprechend Braunschweig mit dem landesweit einzigen Marken- und Patentgericht.
Aktualisiert: Wie das Landgericht mitteilt, hat Pumain der heutigen mündlichen Verhandlung den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen. In der mehrstündigen mündlichen Verhandlung habe die zuständige Kammer des Landgerichts Braunschweig mit den Parteien die einzelnen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtert. Dabei habe das Gericht das streitige Schuhmodell, den „Adidas Stan Smith Boost" der Beklagten auch in Augenschein genommen und mit dem hinterlegten Bild des Geschmacksmusters verglichen. Nach vorläufiger Beratung hat die Kammer nun mitgeteilt, dass das angegriffene Schuhmodell die europäischen Geschmacksmuster der Klägerin nicht verletze. Es seien aus Sicht der Kammer bei diesem Modell wesentliche Unterschiede zu den Geschmacksmustern zu erkennen.
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