Braunschweig. Mit Beginn des neuen Schuljahres am 1. August werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag feiern. Sie müssen bereits in der Zeit vom 8. bis 12. Mai bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Ist die zuständige Grundschule nicht bekannt, kann diese an einer dem Wohnsitz nahe gelegenen Grundschule, im Internet unter der Adresse www.braunschweig.de/rundumdieschule oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule, unter den Telefonnummern 470-3229 und 470-3854 erfragt werden.
Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse
Die frühzeitige Anmeldung ist notwendig, da die Schule die deutschen Sprachkenntnisse der schulpflichtigen Kinder feststellt. Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, besuchen ein Jahr lang besondere Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse.
Die Anmeldewoche gilt ebenso für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Kinder, die nach dem 1. Oktober 2018 den sechsten Geburtstag begehen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits als sogenannte „Kann-Kinder“ eingeschult werden sollen, sind erst in der Anmeldewoche im Mai 2018 bei der zuständigen Grundschule anzumelden.
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