Braunschweig. Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018, am 1. August 2017, werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober 2017 ihr 6. Lebensjahr vollendet haben. Die Kinder müssen bereits in der Zeit vom 9. bis 13. Mai 2016 bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden. Ist die zuständige Grundschule nicht bekannt, kann diese an einer Grundschule in der Nähe des Wohnsitzes oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule, unter den Telefonnummern 470-3854 oder 470-3229 erfragt werden. Weitere Informationen im Internet unter der Adresse: www.braunschweig.de/rundumdieschule.
Die frühzeitige Anmeldung ist notwendig, da die Schule die deutschen Sprachkenntnisse der schulpflichtigen Kinder feststellt. Die Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, besuchen ein Jahr lang besondere Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse.
Die Anmeldewoche gilt ebenso für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Kinder, die nach dem 1. Oktober 2017 den sechsten Geburtstag begehen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits eingeschult werden sollen („Kann-Kinder“), sind erst in der Anmeldewoche im Mai 2017 bei der zuständigen Grundschule anzumelden
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