Schulanfänger für 2022 müssen angemeldet werden

Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023, am 1. August 2022, werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober 2022 ihren 6. Geburtstag feiern.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023, am 1. August 2022, werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober 2022 ihren 6. Geburtstag feiern. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung den Einschulungstermin um ein Jahr hinauszuschieben. Die Erklärung ist bis spätestens zum 1. Mai 2022 in der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule einzureichen. Darauf weist die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung hin.


Aufgrund der Corona-Pandemie seien die schulpflichtigen Kinder von ihren Erziehungsberechtigten in der Anmeldewoche vom 3. Mai 2021 bis zum 7. Mai 2021 möglichst kontaktlos bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule anzumelden. Soweit die Anmeldebögen nicht von den Grundschulen übersandt worden sind, stünden diese auf den jeweiligen Homepages der Schulen zur Verfügung. sei die zuständige Grundschule nicht bekannt, könne diese an einer dem Wohnsitz nahe gelegenen Grundschule, im Internet unter der Adresse www.braunschweig.de/rundumdieschule oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule, unter den Telefonnummern 470-3229 beziehungsweise 470-3876 erfragt werden.

Die frühzeitige Anmeldung sei notwendig, da die Schulen bei Kindern, die im Schuljahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, einen Test zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse durchführen. Die Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, würden ein Jahr lang besondere Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse besuchen. Besuchen schulpflichtige Kinder eine Kindertagesstätte, würden Sie die Sprachförderung in der jeweiligen Kindertagesstätte erhalten.

Kinder, die nach dem 1. Oktober 2022 den sechsten Geburtstag begehen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits eingeschult werden sollen (sogenannte "Kann-Kinder"), seien erst in der Anmeldewoche im Mai 2022 bei der zuständigen Grundschule anzumelden.

Anmeldeverfahren für Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen


Die Anmeldefrist vom 3. Mai 2021 bis zum 7. Mai 2021 gelte ebenso für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Eltern von Kindern mit geistigen Beeinträchtigungen, die zum Schuljahresbeginn 2022/2023 schulpflichtig werden, werden gebeten, innerhalb der Anmeldefrist telefonisch mit der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, Oswald-Berkhan-Straße 4, 38118 Braunschweig, unter der Telefonnummer 58116-13 Kontakt aufzunehmen.

Eltern von Kindern mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen, die zum Schuljahresbeginn 2022/2023 schulpflichtig werden, werden gebeten, innerhalb der Anmeldefrist telefonisch mit der Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Kruppstraße 24a, 38126 Braunschweig, unter der Telefonnummer 68037-0 Kontakt aufzunehmen.

Anmeldeverfahren Jahrgang 5 für weiterführende Schulen


Auch Anmeldungen für den Jahrgang 5 der weiterführenden Schulen sollen in diesem Jahr weitgehend kontaktlos erfolgen. An Gesamtschulen hätten Eltern dazu von Montag, 17. Mai 2021 bis Mittwoch, 19. Mai Gelegenheit. Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien würden am Donnerstag, 4. Juni, Freitag, 5. Juni und Montag, 7. Juni Anmeldungen entgegennehmen. Die Anmeldebögen stünden auf den jeweiligen Homepages der Schulen zur Verfügung. Nähere Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit der Schulsekretariate sowie die Anmeldebögen der weiterführenden Schulen seien auch im Internet unter der Adresse www.braunschweig.de/rundumdieschule zu finden.

Abgabe der Unterlagen


Die Abgabe der Bögen samt erforderlicher Unterlagen solle an den Grundschulen und an den weiterführenden Schulen per Posteinwurf an der Schule oder per postalischer Übersendung erfolgen. Hierbei sei darauf zu achten, dass die Anmeldungen rechtzeitig innerhalb der Anmeldefristen bei den Schulen eingehen.


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