Braunschweig. Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig hat mit Urteil vom 12.10.2016, der Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen fabrikneuen Skoda Fabia stattgegeben.
Erstinstanzlich ist der Beklagte, der ein Autohaus betreibt, verurteilt worden, den Kaufpreis unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zurückzuzahlen, Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs. Gegen dieses Urteil hat der Beklagte nunmehr beim Oberlandesgericht Braunschweig das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Er muss seine Berufung binnen zwei Monaten ab Zustellung des vollständigen erstinstanzlichen Urteils begründen. Anschließend wird der Kläger Gelegenheit erhalten, zu der Berufungsbegründung des Beklagten Stellung zu nehmen. Zum Fortgang des beim 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts anhängigen Verfahrens werden zu gegebener Zeit weitere Informationen mitgeteilt werden.
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