Schwarzwildreduzierung: Stadtverwaltung will Jäger unterstützen


Bald geht es den Wildschweinen an den Kragen. Symbolbild: Pixabay
Bald geht es den Wildschweinen an den Kragen. Symbolbild: Pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. Um der stark gestiegenen Schwarzwildbestände im Stadtgebiet und der dadurch verursachten erheblichen Flurschäden Herr zu werden, schlägt die Verwaltung dem Rat die Anschaffung einer mobilen Kastenfalle für Wildschweine aus städtischen Mitteln vor, die an die Jägerschaft ausgeliehen wird. Dies berichtet die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.


Außerdem solle den Jägern künftig für im Stadtgebiet erlegte Jungtiere, so genannte Frischlinge bis 15 Kilogramm Gewicht, eine Aufwandsentschädigung von je 50 Euro gezahlt werden. "Die hohen Populationszahlen beim Schwarzwild sind mittlerweile ein erhebliches Problem", stellt der für die Jagdaufsicht zuständige Ordnungsdezernent Claus Ruppert fest. Die Zahl der pro Jahr erlegten Tiere habe sich von 74 im Jahr 2013 auf 329 in 2018 mehr als vervierfacht. Insbesondere in den vergangenen drei Jahren sei sie erheblich angewachsen. Hohe Reproduktionszahlen und ein milder Winter hätten ein Übriges getan: Die noch vorläufige Strecke für 2019 liege bereits bei 246 Stück Schwarzwild.

Kein Konflikt mit Fußgängern und Radfahrern


"Die Flurschäden durch Schwarzwild betreffen zwischenzeitlich nahezu alle Braunschweiger Jagdreviere und nehmen weiter zu", berichtet Ruppert. In den Jahren 2016 bis 2018 hätten rund 250.000 Euro aus dem städtischen Haushalt für die Beseitigung von Schäden durch Schwarzwild auf Sportanlagen und Bolzplätzen aufgewendet werden müssen. Fälle, in denen Fußgänger oder Radfahrer mit Wildschweinen in Konflikt kamen, seien in Braunschweig noch nicht bekannt geworden, wurden aber aus anderen Städten berichtet. Insbesondere von weiblichen Tieren sei bekannt, dass sie aggressiv reagieren können, wenn sie die Jungtiere in ihrer Rotte bedroht sehen.

Eine weitere Gefahr: Die hohen Bestandszahlen könnten im Blick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) zum Problem werden, weil sie die Ausbreitung dieser Tierseuche forcieren würden, sollte sie die hiesige Region erreichen. Bislang sei die ASP in Deutschland noch nicht aufgetreten. Hausschweinbestände, bei denen die Krankheit nachgewiesen wird, müssen getötet werden. Auf den Menschen könne ASP nicht übertragen werden.

"Aus den geschilderten Gründen ist es notwendig, die Schwarzwildpopulation im Braunschweiger Stadtgebiet nachhaltig zu reduzieren", fasst Stadtrat Ruppert zusammen. "Dies ist allerdings mit den konventionellen Jagdmethoden kaum möglich." Die Schwarzwildjagd sei überwiegend nur in hellen Nächten möglich. Hinzu komme, dass in vielen siedlungsnahen Bereichen der Stadt gar nicht mit dem Gewehr gejagt werden könne.

Wildschweine sollen in Fallen gefangen werden


Nach einer Reihe von Gesprächen mit der Jägerschaft und dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium schlägt die Verwaltung vor, für rund 3.000 Euro eine Kastenfalle zu kaufen und sie zunächst für zwei Jahre der Jägerschaft unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Danach solle, abhängig von den Erfahrungen und den Entwicklungen der Jagdstrecken, über das weitere Vorgehen neu entschieden werden. Eine Kastenfalle sei ein geräumiger Käfig, in den die Tiere durch Futter gelockt werden. Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft seien sachgerecht betriebene Sau- und Frischlingsfänge ein effizientes und tierschutzrechtlich unbedenkliches Mittel zur Bestandsreduktion. Vor dem Hintergrund sehr guter Erfahrungen zum Beispiel in Brandenburg oder Baden-Württemberg solle die Akzeptanz der Fallenjagd bei der Jägerschaft durch das Bereitstellen einer Falle gefördert werden.

Um eine weitere Erhöhung der Bestände zu vermeiden, müssten jährlich knapp 70 Prozent des sommerlichen Schwarzwildbestandes erlegt werden, da Frischlinge bereits im Alter von etwa einem halben Jahr geschlechtsreif werden und im ersten Lebensjahr mit 35 bis 50 Prozent zum gesamten Zuwachs beitragen. Claus Ruppert: "Für eine echte Bestandsverringerung ist somit eine zweite Maßnahme, nämlich die verstärkte und frühzeitige Bejagung der Frischlinge erforderlich."

50 Euro für jedes Tier unter 15 Kilo


Erlegtes Schwarzwild werde üblicherweise zu Fleischprodukten verarbeitet. Die Verwertung von Tieren mit weniger als 15 Kilogramm Gewicht sei aber für die Jägerschaft unwirtschaftlich. In Abstimmung mit dem Kreisjägermeister empfiehlt die Verwaltung daher, für erlegte Jungtiere eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro für jedes Tier erlegte Tier unter dem Mindestgewicht zu zahlen – sofern nicht bereits die Aufwandsentschädigung des Landes für einen Mehrabschuss des Jagdpächters gezahlt wurde. Eine Doppelförderung werde also ausgeschlossen. Als Nachweis beim Kreisjägermeister diene der charakteristische Pürzel (Schwanz) des Frischlings und eine Untersuchungsbescheinigung des Veterinäramtes.

Der Jagdbeirat wurde gemäß dem Niedersächsischen Jagdgesetz (§ 39) angehört und habe den Vorschlägen bereits zugestimmt. Sie werden am 13. Juni im auch dem Ordnungsdezernat zugeordneten Finanz- und Personalausschuss vorberaten, dann im Verwaltungsausschuss am 18. Juni. Die Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 25. Juni.


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