Seelische Störung: 48-Jähriger in drei Fällen angeklagt


Mehrfach drohte der Angeklagte mit einem Messer. Symbolfoto: Alexander Panknin
Mehrfach drohte der Angeklagte mit einem Messer. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Am morgigen Mittwoch werden vor dem Braunschweiger Landgericht gleich drei miteinander verbundene Sicherungsverfahren gegen einen 48-jährigen Braunschweiger verhandelt. Ihm werden Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht dabei davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund krankhafter seelischer Störung nicht in der Lage gewesen sei, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Dies teilt das Landgericht Braunschweig mit.


Die erste Tat habe sich am 5. Juli zugetragen. Hierbei werde ihm versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Im Rahmen eines Polizeieinsatzes wegen Ruhestörung habe der Beschuldigte sich bei dem Öffnen der Wohnungstür in aggressiver Körperhaltung gegenüber den Polizeibeamten gezeigt und diese mit den Worten „Was wollt Ihr?“ angebrüllt. Dabei habe er in der rechten Hand ein silbernes Küchenmesser mit einer Klingenlänge von zirka 20 bis 30 Zentimetern gehalten. Obwohl die Beamten ihn mehrfach dazu aufgefordert hatten das Messer fallen zu lassen, behielt er es in der Hand und machte noch einen Schritt auf einen Beamten zu. Dieser habe einen Warnschuss abgegeben. Nach erneuter Aufforderung das Messer fallen zu lassen habe sich der Angeklagte wieder in seine Wohnung begeben. Der Hintergrund dieser Verhaltensweise solle eine seelische Erkrankung sein.

Während der zweiten Tat, die am morgigen Mittwoch verhandelt wird, solle der 48-Jährige während eines Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt in Wolfenbüttel einem Mitgefangenen während der Essensausgabe ein Tablett gegen den Kopf geschlagen haben. Dieser habe Prellungen und Schmerzen davongetragen.

Passanten mit Messer bedroht


Am 30. Juni 2018 habe der Angeklagte seiner Schwester im Verlaufe eines Streits mehrmals einen Salzkristallleuchter auf Kopf und Stirn geschlagen. Infolge dessen habe sie Platzwunden und Schmerzen erlitten. Am 9. August 2018 soll er einen Imbiss ohne Bezahlung verlassen und den Inhaber auf dem Weg zur Polizeidienststelle ins Gesicht geschlagen haben. Am 15. Oktober 2018 sei er stark alkoholisiert von einem Passanten angesprochen worden, ob er Hilfe benötige. Daraufhin habe er ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von zirka 20 Zentimetern aus seinem Rucksack geholt und den Passanten "Verpisst euch, sonst passiert gleich was" zugerufen.Die Staatsanwaltschaft strebt die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Verhandlung wird am 7. November fortgesetzt.

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