Die Radsaison ist im vollem Gang und mit ihr steigt auch wieder die Unfallgefahr für Radler, Fußgänger und Autofahrer – immer wieder kommt es auch zu Vorfällen, weil die Straßenverkehrsregeln nicht klar sind. In unserer neuen Serie mit der Polizei Braunschweig werden wir in den kommenden Wochen einen umfassenden Überblick geben – auch um Unsicherheiten aus dem Weg zu Räumen. Im sechsten Teil der Serie erklärt Ines Fricke, Polizei Braunschweig, erklärt was im Kreisverkehr gilt.
Da steht es also nun, das blaue Schild mit drei kreisförmig angeordneten Pfeilen - es beginnt ein Kreisverkehr. Doch nicht jeder Autofahrer weiß, wie er sich nun richtig verhält, sagt Ines Fricke von der Polizei Braunschweig. Wer als Autofahrer ein blaues Schild mit drei kreisförmig angeordneten Pfeilen sieht, weiß: Hier beginnt ein Kreisverkehr. In diesem gelten besondere Verkehrsregeln. Sie legen zum Beispiel fest, wer Vorfahrt hat und wann geblinkt werden muss. Richtiges Verhalten im Kreisverkehr ist wichtig, um Unfälle zu vermeiden, so die Polizistin. Die häufigsten Unklarheiten: Wer hat Vorfahrt? Und wann wird geblinkt? Im Kreisverkehr der mit dem beschriebenen Schild angekündigt wird, hat immer das Fahrzeug Vorfahrt, das sich im Kreisverkehr befindet. Geblinkt wird wenn man den Kreisverkehr wieder verlässt, beim Einfahren wird der Blinker nicht genutzt, erklärt Fricke. Wer entgegen der Fahrtrichtung fährt, der macht sich strafbar, das gilt auch für Radfahrer. Ebenso ist es verboten anzuhalten oder über die Mittelinsel zu fahren. "Wichtig ist außerdem zu beachten, dass Fußgänger und Radfahrer die Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs queren könnten, diesen "schwächeren Verkehrsteilnehmern ist Vorrang zu gewähren", so Fricke.
Lesen Sie auch:
Teil I – Radfahrstraßen
Teil II – Fahrradampeln
Teil III – Radfahrstreifen
Teil IV – Verkehrsberuhigter Bereich
Teil V – Fußgängerzonen
Teil VI – Was gilt am „Grünpfeil“?
Teil VII - Reißverschlussverfahren
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