Braunschweig. Entsprechend den Wünschen von Anwohnern und nach Zustimmung des zuständigen Stadtbezirksrats wird der Siekgraben in die vorhandene Tempo-30-Zone zwischen dem Zoo im Norden, der Leipziger Straße im Osten, der Straße Hohes Feld im Süden und dem Straßenzug Rüninger Weg/Alter Weg im Westen aufgenommen. Die neue Regelung tritt mit Anbringen der neuen Schilder in Kraft.
Im Siekgraben galt bisher bereits eine streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Durch die Aufnahme in die Tempo-30-Zone ändert sich in erster Linie die Vorfahrtsregelung: In Zukunft gilt im gesamten Verlauf des Siekgrabens die Vorfahrtsregel Rechts-vor-Links. Ziel der Verwaltung ist es, hierdurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen – insbesondere für Kinder, die auf ihrem Weg zur Grundschule Stöckheim den Siekgraben überqueren müssen. Darüber hinaus wird im Zuge dieser Maßnahme die Anzahl aufgestellter Verkehrszeichen reduziert und damit die Verkehrssituation vereinfacht.
mehr News aus Braunschweig