Silvester: Diese Regeln sind zum Jahreswechsel zu beachten

Für den Bereich der Bohlweg-Kolonnaden wurde eine gesonderte Allgemeinverfügung erlassen.

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Archivbild | Foto: Stefan Stümpel

Braunschweig. Zum bevorstehenden Jahreswechsel erinnert die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung an die bundesweit geltende Regelung im Sprengstoffrecht, wonach in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf.



Betroffen sind davon insbesondere Stadtbereiche mit reetgedeckten Dächern, wie in Riddagshausen, sowie Fachwerkhäuser in engen oder besonders gefährdeten Lagen, zum Beispiel im Magniviertel einschließlich Löwenwall, in der Echternstraße, der Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt. Das gesetzliche Verbot, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, gilt auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Kirchen.

Verbotszone am Bohlweg


In der kommenden Silvesternacht ist es wie in den Vorjahren untersagt, im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden Feuerwerkskörper zu zünden oder mit sich zu führen. Auch das Mitführen von Glasbehältnissen in diesem Bereich ist nicht gestattet. Eine dies regelnde Allgemeinverfügung hat die Stadtverwaltung veröffentlicht (einsehbar auch in den Amtlichen Bekanntmachungen unter www.braunschweig.de/bekanntmachungen).

Hier gilt die Allgemeinverfügung.
Hier gilt die Allgemeinverfügung. Foto: Stadt Braunschweig


Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen außerhalb geschlossener Räumen sowie das Mitführen und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sind ab Dienstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 6 Uhr, im Bereich der westlichen Seite des Bohlwegs zwischen Dankwardstraße und Langer Hof (sog. Bohlweg-Kolonnaden) sowie auf dem entsprechenden östlichen Abschnitt mit der Stadtbahnhaltestelle verboten (siehe Karte, markierter Bereich). Zudem wird den dort ansässigen Gewerbebetrieben in dieser Zeit der Verkauf von Glasbehältnissen sowie von Alkohol zum Außerhausverzehr untersagt. Sie wurden darüber mit entsprechenden Bescheiden informiert.

Gegenseitige Rücksichtnahme


Ordnungsdezernent Dr. Tobias Pollmann: "An Silvester feiern viele Menschen in unserer Stadt. Manche erfreuen sich um Mitternacht am gemeinschaftlichen Feuerwerk oder zünden selbst Raketen und Böller. Wir alle wollen den Jahreswechsel fröhlich und gesund verleben. Deshalb bitte ich die Braunschweigerinnen und Braunschweiger auch in diesem Jahr um gegenseitige Rücksichtnahme am Silvesterabend. Passen Sie auf sich und andere auf!"

Pollmann hebt hervor, dass die gesetzlichen Verbote im gesamten Stadtgebiet gelten, auch in den Ortslagen. Auch sollte jeder Rücksicht auf Tiere nehmen und Feuerwerkskörper nicht in deren unmittelbarer Nähe zünden. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) der Stadt werden an öffentlichen Orten, an denen Feuerwerk abgebrannt wird, Präsenz zeigen und auf ordnungsgemäßen Umgang mit den Feuerwerkskörpern hinwirken. Der Bereich der Bohlweg-Kolonnaden wird ein Schwerpunkt der Kontrollen sein.

Der Verkauf von Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 für Silvester darf nur an Erwachsene in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember erfolgen. Das Abbrennen ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar gestattet.


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