Silvester-Knaller: Wann braucht man einen Waffenschein?

von Sina Rühland


| Foto: Sin Rühland



Wolfenbüttel. Um das neue Jahr anzuschießen werden jedes Jahr zu Silvester kleine und große Geschütze aufgefahren. Die einen erfreuen sich dabei an Lichterkerzen und Raketen, die anderen wollen den maximalen Effekt am Himmel sehen. Besonders beliebt sind dabei Schreckschusswaffen – doch wie gestaltet sich der Umgang mit der Pyrotechnik aus der Waffe? Ein regionaler Pyrotechniker und Fachhändler klärt auf.

In der Silvesternacht dürfen sie aus dem Koffer geholt werden: die Schreckschusswaffen, die den Himmel erleuchten lassen sollen. Was im Umgang leicht erscheint, kann bei falscher Benutzung schnell zu einem gefährlichen Geschoss werden. 2003 hat der Gesetzgeber den Gebrauch rund um die Gas- und Signalwaffen neu geregelt:

Erwerben und besitzen darf jeder eine Schreckschusswaffe, der volljährig ist. Die Waffe muss der zugelassenen Bauart entsprechen und das PTB-Zulassungszeichen tragen. Das Schießen von Pyrotechnik ist nur in der Silvesternacht ohne Waffenschein auf privatem Gelände gestattet. Hierbei ist zu beachten, dass der Hauseigentümer vorab seine Einverständnis erteilt hat. Außerhalb des privaten Geländes muss das ganze Jahr über für die Nutzung ein kleiner Waffenschein bei den örtlichen Behörden beantragt werden; dies gilt ebenso für den Transport (außer in der Silvesternacht.)

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Täuschend echt: die Schreckschusswaffen sind den Originalen nachempfunden. Foto: Sina Rühland



Wichtig sei der richtige Umgang mit den Schreckschusswaffen, sagt der Inhaber des Wolfenbütteler Traditionsunternehmens Waffen Meyer, Alfred Meyer. Der Pyrotechniker erklärt: "Die Waffen müssen immer senkrecht nach oben abgefeuert werden. Und man sollte auf das Siegel der PTB achten." Bei jedem Verkauf lässt sich der Fachhändler den Personalausweis zeigen, nimmt die Daten des Käufers auf und informiert umfassend zu Gebrauch und Rechtslage: sicher ist sicher. "Man muss aber auch sagen, dass mehr Unfälle beim Abrennen von normalen Knallkörpern geschehen, als beim Abfeuern durch Schreckschusswaffen", so Meyer. Der Trend ginge jedoch in diesem Jahr ohnehin eher zu der visuellen Leucht-Techniken – weniger Knall, mehr Licht.

Wer also über 18 Jahre alt ist, sich eine solche Waffe zum Abfeuern für Pyrotechnik für die Silvesternacht kauft, hat eine Menge dabei zu beachten. Sollte die Gesetzeslage nicht eingehalten werden, droht ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Wie man sieht, ist es zwar nicht verboten am 31. Dezember mit einer Signalwaffe zu feiern, jedoch sollten die Regeln beachten werden, sofern man das neue Jahr nicht mit einem Strafverfahren beginnen möchte.


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