Stadt Braunschweig erinnert an Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern

In unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.

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Symbolfoto | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Der Bundesinnenminister hat für dieses Jahr ein bundesweites Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern angeordnet. Zugleich ist das Zünden pyrotechnischer Gegenstände zum Jahreswechsel in Niedersachsen nicht grundsätzlich verboten, nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine entsprechende Verordnung des Landes aufgehoben hat. Deshalb erinnert die Stadt Braunschweig an die geltenden Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.


In unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen darf kein Feuerwerk abgebrannt werden. Das betrifft insbesondere Stadtbereiche mit reetgedeckten Dächern, wie in Riddagshausen, sowie mit Fachwerkhäusern in engen oder besonders gefährdeten Lagen, beispielsweise im Magniviertel, in der Echternstraße, der Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt.

Das gesetzliche Verbot, pyrotechnische Gegenstände zu zünden, gilt auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Kirchen. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung auf Grundlage der Corona-Verordnung in diesem Jahr folgende Orte festgelegt, an denen Feuerwerke zur Vermeidung von Menschenansammlungen angesichts der Pandemie verboten sind: den Schlossplatz, den Platz am Ritterbrunnen sowie den Bohlweg zwischen Steinweg und Damm; den Prinz-Albrecht-Park und angrenzende Flächen, nördlich begrenzt durch die Grünewaldstraße, westlich begrenzt durch die Herzogin-Elisabeth-Straße, südlich begrenzt durch die Ebertallee und östlich begrenzt durch die Straße Am Nußberg. Das Abrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern ist in diesen Bereichen untersagt. Das Gebot zur Kontaktreduzierung findet über Silvester und Neujahr besondere Bedeutung. Ansammlungen in der Öffentlichkeit außerhalb der zulässigen Kontakte (nur 2 Hausstände, höchstens 5 Personen) sind auch dann nicht zulässig, wenn die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Die Stadt Braunschweig und die Polizei werden insbesondere an den neuralgischen Punkten erforderliche Kontrollen durchführen und Verstöße konsequent ahnden.


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