Braunschweig. Wer Schöffin oder Schöffe beim Amts- oder Landgericht werden will, kann sich ab sofort um die Aufnahme in die Vorschlagsliste für dieses Ehrenamt bewerben. Voraussetzungen für die Übernahme eines Schöffenamtes sind unter anderem: Deutsche Staatsangehörigkeit, Lebensalter zwischen 25 und 69 Jahren und ein Wohnsitz in Braunschweig.
Bis zum 31. Januar können Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bei der Stadt Braunschweig, Referat Stadtentwicklung und Statistik, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig, per Brief oder Fax eingereicht werden.
Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019
Der Rat der Stadt Braunschweig stellt im April 2018 eine Vorschlagsliste auf, aus der dann ein Ausschuss am Amtsgericht die Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtszeit wählt. Diese beginnt am 1. Januar 2019 und dauert fünf Jahre. Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt als rechtliche Laien, aber mit gleichen Rechten und Pflichten wie Berufsrichter aus.
Ein Vordruck für die Bewerbung steht im Internet unter www.braunschweig.de/schoeffen zur Verfügung. Dort erhalten Interessierte auch weitere Informationen zur Schöffenwahl, oder sie informieren sich telefonisch unter (0531) 470-4114.
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