Stadt erteilt gleichgeschlechtlichen Ampelmännchen die Absage

Es sei nicht gesichert, dass die abweichenden Symbolbilder den gleichen Sicherheitsstandard erfüllen.

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Die abweichenden Symbolbilder könnten ein Sicherheitsrisiko darstellen. Symbolbild.
Die abweichenden Symbolbilder könnten ein Sicherheitsrisiko darstellen. Symbolbild. | Foto: pixabay

Braunschweig. Schon seit einiger Zeit waren sie immer wieder im Gespräch: Gleichgeschlechtliche Ampelmännchen, die am Christopher-Street-Day (CSD) oder dem Sommerlochfestival die Fußgängerampeln zieren sollten. Doch auf viel Gegenliebe bei den Fraktionen stieß der Vorschlag der Grünen, die einen entsprechenden Antrag im Bezirksrat einbrachten, schon damals nicht (regionalHeute.de berichtete). Nun erteilte die Stadt Braunschweig dem Vorhaben eine Absage.


In ihrem Antrag forderten die Grünen die Verwaltung dazu auf zu prüfen, ob die Umrüstung der Ampelanlagen temporär an zentral gelegenen, durch Fußgänger stark frequentierten Orten in der Innenstadt die Streuscheiben mit stehenden und gehenden Frauen- beziehungsweise Männerpärchen möglich sei. Gegebenenfalls müsse die Verwaltung hierfür eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ministeriums einholen.

Die Stadt jedoch teile in einer Mitteilung außerhalb der Sitzungen mit, dass sich die rechtliche Zulässigkeit abweichender Symbolbilder aus den relevanten Rechtsnormen nicht ableiten lasse, es jedoch die Möglichkeit für die Kommune als Untere Verkehrsbehörde grundsätzlich gebe eigenverantwortlich von den Normen abzuweichen. Dabei müsse jedoch gesichert werden, dass der gleiche Sicherheitsstandard erfüllt werde. Dieser Nachweis könne jedoch nicht zuverlässig erbracht werden. Daher sei die Installation abweichender Symbolbilder mit einem nicht abschätzbaren Risiko verbunden. Die Verwaltung sehe daher von der Verwendung abweichender Symbolbilder ab.


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