Stadt muss Standorte von Überwachungskameras veröffentlichen

von Christina Balder




Braunschweig. Überwachungskameras gibt es in der Innenstadt so einige, private wie polizeiliche und städtische. Wo genau diese hängen, fällt aber nicht sofort ins Auge. Zwar gibt es Hinweisschilder, doch auch die muss man erst einmal finden. Die Stadtverwaltung soll nun online veröffentlichen, wo sich Kameras der Stadt, der städtischen Gesellschaften und der Polizei befinden. Ein Antrag der Piraten dazu ist in der Ratssitzung am Dienstag gegen die Nein-Stimmen der CDU angenommen worden.

Der Fraktionsvorsitzende der Piraten Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann sagte, Bürger hätten das Recht zu erfahren, wo sie überwacht würden. Er sehe das Thema Videoüberwachung kritisch, wisse aber auch, dass andere gegenteilige Meinungen dazu hätten. "Ich glaube nicht, dass Kameras Straftaten verhindern", sagte er. "Aber wenn das so ist, dann hätte eine Veröffentlichung der Standorte vielleicht den Effekt, dass man sich an solche Orten sicherer fühlen würde."

Frank Täubert (CDU) argumentierte dagegen: Ein solcher Hinweis auf einer Internetseite oder in der Zeitung sei nicht ausreichend, der Aufwand einer ständigen Aktualisierung nicht notwendig. Es sei der Stadt nicht zuzumuten, Aufgaben von Polizei und anderen zu übernehmen. Täubert wies darauf hin, dass Kamerastandorte beschildert seien.

Schilder reichten nicht aus, befand Schicke-Uffmann. "Die hängen nicht unbedingt auf Augenhöhe - und mit unserer Lösung muss man nicht immer überall Schilder suchen, um bewerten zu können, ob es genug, zu wenig oder zu viel Überwachung ist."

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wurde der Antrag der Piraten angenommen. Demnach muss die Verwaltung die Standorte von Kameras ständig aktualisieren und auf der Internetseite bereit halten - zusammen mit dem jeweiligen Grund für die Überwachung an den einzelnen Orten.

Private Kameras haben die Piraten übrigens bei dem Antrag ausgeklammert. Diese sind zwar teilweise durch ein Kataster erfasst (BraunschweigHeute.de berichtete), jedoch sei diese Auflistung nur unvollständig, werde nicht aktualisiert und sei ohnehin nur für die Benutzung durch die Polizei freigegeben, sagte Schicke-Uffmann unserer Online-Tageszeitung.


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