Braunschweig. Seit 2017 gibt es in Deutschland ein Gesetz gegen Kinderehe, das die Ehemündigkeit auf 18 Jahre hochsetzt. Zudem sei die Zahl der Kinderehen durch den Zuzug von Flüchtlingen gestiegen. Daher wollte die CDU-Fraktion wissen, wie die Lage in Braunschweig aussieht. Es seien keine Fälle bekannt, so die Verwaltung am Montag im Integrationsausschuss.
Der Fachbereich 51 habe ausschließlich Kenntnis von allen Jugendlichen (und Kindern), die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/Ausländer in den Zuständigkeitsbereich des Braunschweiger Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie fallen, heiße es in der Antwort der Verwaltung. Es seien allerdings keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge/Ausländer in Braunschweig bekannt, die nach ausländischem Recht verheiratet wären.
Wie würde die Stadt reagieren?
Doch wie reagiert die Stadt wenn eine Kinderehe festgestellt wird, wollte die CDU ebenfalls wissen." Wie mit der Situation des Kindes/Jugendlichen umzugehen ist, hat sich gemäß SGB VIII immer an den individuellen Bedarfen im Einzelfall auszurichten, so dass eine pauschale Antwort zur Verfahrensweise nicht getroffen werden kann", so die Verwaltung. Festgestellt werden könne jedoch, dass die im Ausland geschlossene Kinderehe für das Vorgehen gemäß SGV VIII sowohl rechtlich, als auch fachlich keine Wirkung entfalte.Kinder oder Jugendliche in sogenannten „Kinderehen“ in Braunschweigwürden keinesfalls sich selbstoderihrem Schicksal überlassen. Sowohl in der Vergangenheit, als auch gegenwärtig würde eine Überprüfung auf das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung erfolgen, wenn im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Hinweise auf Kinder in sogenannten Kinderehen eingingen.
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