Braunschweig. Eine für den morgigen Samstag, 21. Oktober, angezeigte Versammlung des Deutsch-Palästinensischen Vereins Braunschweig (DPV) hat die Stadt Braunschweig untersagt. Nachdem die Versammlung zunächst unter Auflagen bestätigt worden war, sorgen neue Anhaltspunkte für die Untersagung. Dies teilte die Stadt mit.
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Die Verwaltung sieht die Gefahr, dass – wie auch bereits bei anderen Pro-Palästina- oder israelkritischen Versammlungen in den vergangenen Tagen deutschlandweit geschehen –, Meinungskundgaben mit Äußerungen, Ausrufen und Kundgebungsmitteln erfolgen könnten, die Straftatbestände erfüllen.
Das wurde angedroht
In einem öffentlichen Post in der Story auf dem Instagram-Account der DPV wurde unmittelbar vor einem Aufruf für die angezeigte Versammlung ein Text in arabischer Sprache veröffentlicht. Der Text begründet den Verdacht des Verstoßes gegen die Straftatbestände der §§ 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), 130 StGB (Volksverhetzung) und 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten). Die Polizei hat dementsprechend Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Es besteht daher die begründete Annahme, dass bei der Versammlung Parolen ausgerufen oder anderweitig kundgegeben werden, die ebenfalls Straftatbestände erfüllen.
Voraussetzungen für eine Untersagung
Gemäß des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG) kann die zuständige Behörde eine Versammlung verbieten, wenn ihre Durchführung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet und die Gefahr nicht anders abgewehrt werden kann. Diese Voraussetzungen liegen hier vor.
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