Stadt verbietet Mai-Demo der Partei „Die Rechte“

Es werden körperliche Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten und ein entsprechender Polizeieinsatz befürchtet. Die Einhaltung des Infektionsschutzes sei so nicht mehr möglich.

Im vergangenen Jahr demonstrierten einige Personen aus der rechten Szene auf dem Altstadtmarkt. Archivbild
Im vergangenen Jahr demonstrierten einige Personen aus der rechten Szene auf dem Altstadtmarkt. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat in Abstimmung mit der Polizei die für den 1. Mai angezeigte Versammlung "Der 1. Mai bleibt unser Tag!" der Partei "Die Rechte" auf dem Altstadtmarkt in Braunschweig untersagt. Das Verbot stützt sich auf das Infektionsschutzgesetz und die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Das teilen Stadt und Polizei Braunschweig in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.


Im Kooperationsgespräch sei der Veranstalter von einer Teilnehmerzahl von 30 Personen ausgegangen. Mit dem zunächst erteilten Auflagenbescheid wurde eine maximale Anzahl von 50 Teilnehmern festgesetzt, da aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bei einer höheren Teilnehmerzahl das Abstandsgebot von zwei Metern zwischen den einzelnen Teilnehmern oder zu anderen Personen nicht mehr gewährleistet wäre.

Eine wesentlich höhere Teilnehmerzahl als die genehmigten 50 sei zu erwarten


Zwischenzeitlich sei die Versammlung in den sozialen Medien beworben worden, so dass nunmehr auch aufgrund der gerichtlich bestätigten Verbote von Versammlungen des rechten Spektrums in Hamburg und Bremen eine wesentlich höhere Teilnehmerzahl zu erwarten sei. Werde die maximale Teilnehmerzahl überschritten, müsste die Versammlung zu Wahrung des Infektionsschutzes aufgelöst werden. "Dies hätte zur Folge, dass diese Personen sich im Bereich des Versammlungsgeschehens aufhalten oder sich von dort entfernen und sich dem Blickfeld polizeilicher Kräfte entziehen. Dieses wiederum führt zu einer unkontrollierten Gefahrenerhöhung, wenn Personen mit unterschiedlicher Gesinnung aufeinandertreffen, denn zeitgleich findet auf dem Altstadtmarkt eine Versammlung des `Bündnis gegen Rechts´ und der Ratsfraktion Die Linke statt. Sowohl bei der zu erwartenden körperlichen Auseinandersetzung als auch dem daraus resultierenden polizeilichen Einschreiten würde die Einhaltung des Infektionsschutzes nicht mehr möglich sein", so Stadt und Polizei.

Nach dem Infektionsschutzgesetz könne die zuständige Behörde, hier die Stadt Braunschweig, Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten, um notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten sicherzustellen. Zugleich sei die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus zu beachten, die Versammlungen unter freiem Himmel nur ausnahmsweise zulasse, wenn der Infektionsschutz sichergestellt werde. Unter diesen Gesichtspunkten und der damit einhergehenden Gefahr einer erhöhten Infektionsgefahr mit COVID-19 sei hier der Schutz der Gesundheit der Versammlungsteilnehmer, unbeteiligter Dritter sowie der eingesetzten Polizeibeamten höher zu gewichten als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.


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