Braunschweig. Schaut man auf die Zahlen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN), dann lag die Pro-Kopf-Verschuldung in Braunschweig im Jahr 2014 bei 326 Euro. Damit liegt die Löwenstadt auf einem Spitzenplatz bei den kreisfreien Städten und Landkreisen. Die BIBS-Fraktion äußerte daran am Mittwoch erhebliche Zweifel. Laut einer Mitteilung der Fraktion habe die Verwaltung den Schuldenstand falsch angegeben.
In Wirklichkeit wäre die Pro-Kopf-Verschuldung fast doppelt so hoch, rechnet Peter Rosenbaum von der BIBS-Fraktion vor. Dabei wird sich auf einen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes bezogen. Dieser hatte für die Stadt Braunschweig festgestellt, dass kreditähnliche Rechtsgeschäfte bei der Verschuldung nicht berücksichtig worden wären. Zwingend notwendig sei dies aber auch nicht gewesen. Die Arten kreditähnlicher Rechtsgeschäfte können sehr unterschiedlich sein. Im Gesetz wird es wie folgt definiert: "Begründung einer Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommt". Würde man diese Geschäfte miteinberechnen, läge die Pro-Kopf-Verschuldung bei 663 Euro. Die Rechnungsprüfer raten der Verwaltung diese Fremdfinanzierungen in Zukunft zu berücksichtigen.
Geiger weist Vorwürfe zurück
Finanzdezernent Christian Geiger wies die Vorwürfe zurück. "Die Zahlen zur Verschuldung und Zahlungsmittelsituation der Stadt Braunschweig sind – entgegen der Aussage der BIBS in ihrer Pressemitteilung – korrekt dargestellt", sagte er auf Anfrage von regionalHeute.de. Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäfte zum Bilanzstichtag seien unter Position 2.2 der Bilanz auf Seite 73 im Jahresabschlussbericht der Verwaltung aufgeführt. "Im Übrigen hat die Verwaltung bei der Präsentation in ihren Haushaltsplanentwürfen 2016 und auch schon 2015 die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäfte in den entsprechenden Präsentationen optisch transparent dargestellt", so Geiger. Durch die Auswirkungen des großen Schul- und Kitasanierungs-PPP (öffentlich-private Partnerschaft) sei in wenigen Jahren der Stand der Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäfte, der zuvor minimal war, stark angestiegen. Deshalb folge man der Anregung der Rechnungsprüfer die Verschuldungskennzahl unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäfte ab dem Jahresabschluss 2015 anzupassen. "Ich teile weder die Darstellung der Fakten noch deren politische Bewertung seitens der BIBS", so Geiger.