Braunschweig. Aufgrund der allgemeinen pandemischen Lage und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos für die Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden, verhängt das Klinikum Braunschweig ein allgemeines Besuchsverbot. Es gilt ab 1. Dezember befristet bis einschließlich Montag, 28. Februar 2022. Des Weiteren gilt weiterhin die Maskenpflicht. Das teilt das Klinikum in einer Pressemitteilung mit.
Das allgemeine Besuchsverbot bedeutet, dass vorerst grundsätzlich keine Besuche an allen Standorten des Klinikums Braunschweig möglich sind. Ausnahmen sind in besonderen Situationen nach Absprache mit dem diensthabenden Arzt der jeweiligen Station und unter Berücksichtigung der Hygieneregelungen möglich. Das Klinikum weist darauf hin, dass Besucher mit Sondergenehmigung (Intensiv, Palliativ, Schwangerenbegleitung) beim Betreten des Klinikums die 3G-Regel zu beachten haben und eine FFP2 Maske tragen müssen. Die entsprechenden 3G-Nachweise sind beim Betreten des vorzulegen: Gültiger Impfnachweis, gültiger Genesenenstatus oder gültiger Testnachweis eines dafür qualifizierten Testzentrums. Dies betrifft:
▪ Geburtsklinik: Eine Begleitperson darf weiterhin bei der Geburt im Kreißsaal mit dabei sein.
▪ Kinder- und Jugendmedizin: Ein Elternteil als Begleitperson kann mit aufgenommen werden.
▪ Ausnahmen gelten auch bei der Betreuung durch Sorgeberechtigte.
Bei Intensiv- und Palliativstationen gilt die 2G-Regel (geimpft und genesen): Der Besuch durch Angehörige wird individuell in Absprache mit der jeweiligen Station geregelt.
Abgabe von frischer Wäsche
Die Abgabe von Frischwäsche für die Patientinnen und Patienten ist an den Standorten Holwedestraße und Celler Straße wie folgt möglich: Montag bis Freitag im Zeitraum von 8 bis 13 Uhr. Am Standort Salzdahlumer Straße sind die Abgabezeiten für frische Wäsche und Dinge des persönlichen Bedarfs Montag bis Sonntag von 8 bis 17:30 Uhr. Die gepackten Taschen sind den Mitarbeitenden im Eingangsbereich zu übergeben.
Geplante Aufenthalte und Operationen
Geplante Untersuchungen und Behandlungen sind vom Besucherstopp nicht betroffen und finden weiterhin statt. Begleitpersonen in der Zentralen Notaufnahme, in der Unfallchirurgischen Notaufnahme und in den Ambulanzen Begleitpersonen sind in den Wartebereichen der Notaufnahmen und Ambulanzen nur zugelassen, sofern sie minderjährige Kinder, demente/mental eingeschränkte oder behinderte Patientinnen und Patienten begleiten oder für Patientinnen/Patienten mit Sprachbarriere Dolmetscheraufgaben übernehmen müssen. Im Übrigen ist den Weisungen des Personals Folge zu leisten.
Notfälle
Bei Notfällen können weiterhin die zentrale Notaufnahme, die Kinderaufnahme sowie die psychiatrische Notaufnahme in der Salzdahlumer Straße aufgesucht werden. Für den Standort Holwedestraße bleibt die HNO und Unfallchirurgische Notaufnahme weiterhin offen. Auch der Bereitschaftsärztliche Notdienst, der Augen- sowie der Kinderärztliche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung sind weiterhin am Standort Salzdahlumer Straße erreichbar.
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