Krankenhäuser sollen planbare Operationen verschieben

Insgesamt sollen die Krankenhäuser wieder bis zu 15 Prozent ihrer Intensivbetten für COVID-Patienten freihalten. Die Einhaltung dieser Quote erfordere in vielen Krankenhäusern eine Verschiebung planbarer Operationen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Das Land will laut der niedersächsischen Gesundheitsministerin Daniela Behrens zu einem "atmenden System der Reservekapazitäten" in den Krankenhäusern zurückkehren. Eine entsprechende Verordnung tritt bereits am morgigen Mittwoch in Kraft. Krankenhäuser sollen elektive, also nicht zwingend notwendige Operationen demnach wieder verschieben, um bis zu 15 Prozent der Intensivbetten für COVID-Patienten freizuhalten.


Die Krankenhäuser sollen demnach selbst verwalten, welche Operationen planbar und verschiebbar sind und entsprechend darauf reagieren. Hintergrund ist auch die Aufnahme von Intensivpatienten aus schwerer von der Pandemie betroffenen Bundesländern wie Sachsen und Bayern. Laut Innenminister Boris Pistorius habe Niedersachsen bislang 18 Corona-Intensivpatienten aus diesen Bundesländern in seine Kliniken aufgenommen. Weitere könnten folgen. Am Dienstag waren bereits 9,7 Prozent aller in Niedersachsen aktivierbaren Intensivbetten mit COVID-Patientinnen und -Patienten belegt. Insgesamt wurden 559 erwachsene Patientinnen und Patienten mit einer COVID-Erkrankung auf Normalstationen und 223 auf Intensivstation behandelt. 163 Patientinnen und Patienten mussten beatmet werden, 20 davon an der besonders aufwendigen ECMO. Auch fünf Kinder liegen in Niedersachsen auf der Intensivstation, drei werden beatmet. Eines davon an der ECMO.


Bis zu 15 Prozent der Betten müssen reserviert bleiben


Alle Krankenhäuser, die über eine Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin oder eine Fachabteilung der Inneren Medizin und eine Fachabteilung der Chirurgie verfügen, müssen ab Mittwoch vier Prozent ihrer Betten auf der Normalstation und 15 Prozent der Betten auf den Intensivstationen für die Behandlung von COVID-Patientinnen und -Patienten freihalten. Bei einer Auslastung mit COVID-Patientinnen und -Patienten von mehr als 50 Prozent müssen die Krankenhäuser zudem innerhalb von 24 und 72 Stunden weitere Reserven mobilisieren und entsprechend Betten freihalten. Um diese Vorgaben einzuhalten, werde es in vielen Krankenhäusern notwendig sein, planbare und medizinisch nicht zwingend notwendige Operationen zu verschieben. Für die freigehaltenen Betten sollen die Krankenhäuser wie im Vorjahr wieder finanzielle Entschädigungen erhalten.


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