Braunschweig. Ab dem heutigen Mittwoch wird vor dem Amtsgericht Braunschweig ein Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen Steuerhinterziehung, Untreue und Bestechung verhandelt. In den Fall war auch ein Sachbearbeiter der Stadt Braunschweig involviert. Er soll von den nun Angeklagten Bestechungsgelder in unbekannter Höhe erhalten haben.
Wie das Amtsgericht berichtet, betrieben die beiden Angeklagten seit 2012, beziehungsweise 2013, in Braunschweig an verschiedenen Standorten Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Ihnen wird vorgeworfen Anfang des Jahres 2012 mit dem Sachbearbeiter für die Veranlagung der Spielhallenbetreiber zur Vergnügungssteuer bei der Stadt Braunschweig eine Übereinkunft getroffen zu haben wonach dieser die Einspielergebnisse aus den von den Angeklagten betriebenen Spielgeräten gezielt zu gering erfasste und damit die Vergnügungssteuer weit unterhalb des konkreten Steuerbetrages festsetzte. Auf diese Weise wurden Einspielergebnisse in einer Größenordnung von insgesamt 579.440 Euro für Januar 2012 bis August 2015 nicht erfasst, was zu einer Vergnügungssteuerverkürzung zugunsten der Angeklagten in Höhe von 114.172 Euro führte.
Im Gegenzug soll der Sachbearbeiter der Stadt Braunschweig von den Angeklagten Bestechungsgelder in unbekannter Höhe verlangt haben, die auch gezahlt wurden. Wie das Amtsgericht Braunschweig auf Nachfrage mitteilte, habe die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen den Mitarbeiter der Stadt Braunschweig vor dem Landgericht Braunschweig erhoben. Wann der Prozess dort geführt werde, könne man nicht sagen, so Richter Dr. Robin Sühle. Das Strafmaß, wenn sich ein Beamter, der sich der Bestechlichkeit strafbar macht, liege bei einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten bis fünf Jahren.
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