Steuerhinterziehung: Prozess gegen Vater und Sohn beginnt


Zwei Eiscafé-Geschäftsführer müssen sich vor dem Landgericht wegen Steuerhinterziehung verantworten. Symbolfoto: pixabay
Zwei Eiscafé-Geschäftsführer müssen sich vor dem Landgericht wegen Steuerhinterziehung verantworten. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen zwei Männer aus Braunschweig, die sich wegen Steuerhinterziehung verantworten müssen. Die Männer, bei denen es sich um Vater und Sohn handelt, sollen zwischen Juli 2005 und Mai 2011 Steuern in Höhe von insgesamt acht Millionen Euro hinterzogen haben.


Wie das Gericht mitteilte, seien die beiden Angeklagten im Alter von 75 und 42 Jahren Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Braunschweig gewesen und hätten in verschiedenen Städten mehrere Eiscafé-Filialen betrieben. Der 75-jährige Angeklagte sei darüber hinaus mitverantwortlicher Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Leipzig gewesen. Beide Angeklagten seien für die Abrechnung der Umsätze zuständig und verantwortlich gewesen.

Mit Software die Kasse manipuliert


In den Filialen der Eiscafés seien zur Abrechnung PC-Kassensysteme eingesetzt worden. Mit Hilfe einer Software, die die Löschungen tatsächlich vereinnahmter Umsätze ermöglicht habe, soll der 42-jährige Angeklagte im Kassensystem verbuchte Umsätze gelöscht haben. Dies habe zur Folge gehabt, dass die Kassenabrechnungen geringere Umsätze als tatsächlich erzielt aufwiesen. Dadurch habe der 42-jährige Angeklagte geringere Tageseinnahmen in das Kassenbuch eingetragen.

Einnahmen nicht erfasst


Ferner habe er bei Außer-Haus-Lieferungen veranlasst, dass diese steuerpflichtigen Einnahmen in der Kasse nicht erfasst werden. Der 75-jährige Angeklagte sei für die Abrechnungen mit verantwortlich gewesen und habe von dem Einsatz der Software und den tatsächlich höheren Umsätzen gewusst. Durch die niedrige Angabe der Umsätze seien die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuern in den Jahren 2005, 2007, 2009 und 2011 zu niedrig festgesetzt worden. Außerdem hätten die Angeklagten in Kenntnis ihrer steuerlichen Pflichten bezüglich Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuer es unterlassen, Steuererklärungen für die Jahre 2006 bis 2009 rechtzeitig einzureichen.

Laut Anklage soll sich der durch den 75-jährigen Angeklagten verantwortete Steuerschaden auf insgesamt etwa 5.000.000 Euro belaufen. Der dem 42-jährigen Angeklagten in der Anklageschrift vorgeworfen Steuerschaden soll etwa 3.000.000 Euro betragen.

Der Prozess wird am 26. Oktober, 2., 7., 9., 15., 21. und 23.November, 5., 7., 13. und 19. Dezember, jeweils um 9 Uhr fortgesetzt.


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