Strengere Zulassungsregeln für Spielhallen


Die Bundesländer haben die Zulassungsbedingungen für Spielhallen verschärft. Foto: Robert Braumann
Die Bundesländer haben die Zulassungsbedingungen für Spielhallen verschärft. Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann



Braunschweig. Die Bundesländer haben die Zulassungsbedingungen für Spielhallen verschärft. Ziel des neuen Glücksspielstaatsvertrages ist es, im Sinne der Glücksspiel- und Wettsucht die Zahl der Spielhallen zu begrenzen. So gelten künftig insbesondere Abstandsregeln zwischen Spielhallen. Mehrere Spielhallen in einem Gebäudekomplex werden ab 1. Juli 2017 nicht mehr zulässig sein.

Die Stadt Braunschweig geht davon aus, dass sich die Zahl der Spielhallen in Braunschweig von zurzeit 72 an 43 Standorten auf 35 oder 36 an ebenso vielen Standorten reduzieren wird. Sie hat jetzt alle Spielhallenbetreiber angeschrieben und auf die Rechtslage hingewiesen. Danach benötigt jeder Betreiber ab dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnispflicht.

Diejenigen Betreiber, deren Spielhalle einen Abstand von mindestens 100 Metern zur nächstgelegenen hat und die nicht baulich mit einer anderen verbunden sind, können einen entsprechenden Antrag Anfang 2017 beim Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit stellen. Alle anderen sind aufgefordert, bis zum 30. September dieses Jahres einen Antrag zu stellen. Es ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung davon auszugehen, dass die Spielhallen, die um Standorte konkurrieren müssen, am Ende an einem Losverfahren teilnehmen müssen. Dazu erarbeitet das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft derzeit Handlungsempfehlungen.