Braunschweig. Herrscht auf einigen Gehwegen im Stadtteil Sturzgefahr? Der CDU-Ratsherr und Mitglied im zuständigen Stadtbezirksrat Wabe-Schunter-Beberbach, Thorsten Wendt, hat diese ausgemacht und sich in einem Schreiben an die Braunschweiger Stadtverwaltung gewandt. regionalHeute.de fragt dort nach, wie man die Sache sieht und ob Handlungsbedarf bestehe.
Thorsten Wendt berichtet in seinem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, von einer Seniorin aus Querum, die sich bei ihm gemeldet habe. Sie sei mit ihrem Rollator auf der Lüneburgstraße wohl gestürzt oder gestrauchelt, aufgrund der dort katastrophal nach dem Glasfaserausbau verlegten Gehwegplatten. Auch in den weiteren Nebenstraßen um die Lüneburgstraße herum sehe es ähnlich aus, so der Ratsherr. Die Frau habe ihm von einer Bekannten berichtet, die schwer gestürzt sei. Wendt bittet daher in seinem Schreiben die Verwaltung um schnellstmögliche Beseitigung der Gefahrenstellen.
Fragen an die Verwaltung
Doch wie bewertet man dort die Sache? Ist der Zustand der genannten Gehwege wirklich so schlecht? Wie viele Straßen sind betroffen? Welche Maßnahmen sind jetzt erforderlich? Und nicht zuletzt: Wer war für die Verlegung verantwortlich und können hier finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden?
Allerdings sieht man bei der Stadt die Sache etwas anders. "Die Gehwege befinden sich in verkehrssicherem Zustand. Vorhandene Mängel sind überwiegend nicht durch den Glasfaserausbau verursacht, sondern durch das Befahren des Gehweges mit Kfz, zum Teil auch durch Baumwurzeln", erklärt Shirin Schönberg aus dem Referat Kommunikation der Stadt Braunschweig. Für eine Auswertung nach Flächen oder Anzahl von Straßen stünden keine personellen Ressourcen zur Verfügung.
Besteht kein Handlungsbedarf?
Besteht also kein Handlungsbedarf? "Größere Schadstellen werden sukzessive im Rahmen der Straßenunterhaltung repariert. Im Bereich einiger Grundstückszufahrten sind Teilflächen des Gehweges abgängig; hier wurden die für die Reparatur zuständigen Eigentümer zur Reparatur aufgefordert", berichtet die Stadtsprecherin. Eine grundhafte Sanierung sei aber nicht vorgesehen und auch nicht finanzierbar. Da die Schäden nach Ansicht der Stadt überwiegend nicht aus dem Verlegen von Glasfaserleitungen resultierten und ein Verursacher nicht feststehe, könnten auch keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.