Trakehnenstraße: Rat beschließt Bebauungsplan für 265 neue Wohneinheiten

Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg musste der Bebauungsplan geändert werden. Die BIBS hatte die Vertagung der Entscheidung gefordert.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Braunschweig. In Stöckheim an der Trakehnenstraße / Breites Bleek entstehen rund 265 neue Wohneinheiten, überwiegend Einfamilienhäuser. Dies hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am Dienstag entschieden und den Bebauungsplan nach einem vorangegangenen Normenkontrolleilverfahren bestätigt. Erschlossen und vermarktet wird das Baugebiet durch einen privaten Investor.


"Wohnraum wird auch in Braunschweig weiter benötigt. Daher freuen wir uns sehr, dass neue Wohneinheiten im Bereich Trakehnenstraße / Breites Bleek entstehen werden können", sagte Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer: "Zwar war es ein langer und nicht immer einfacher Weg bis zum Bebauungsplan, aber nun sind die baurechtlichen Grundlagen für das Vorhaben gelegt. Braunschweig wird weiter wachsen und drüber freuen wir uns." Bis 2025 wolle die Stadt Baurecht für weitere 6.000 Wohneinheiten schaffen.

Bebauungsplan vorerst außer Vollzug gesetzt


Grundsätzlich wäre es möglich, nach Bekanntmachung des nun vorliegenden Satzungsbeschlusses mit der Erschließung zu beginnen. Allerdings war gegen den zuvor mit gleichen Festsetzungen in Kraft gesetzten Bebauungsplan ein Normenkontrolleilantrag eingereicht worden. Diesem hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) stattgegeben und den Bebauungsplan vorerst außer Vollzug gesetzt. Die vom Gericht festgestellten Mängel - unter anderem hat das OVG die vertraglich festgelegte Übernahme von Kosten für spätere Grünpflege und für einen Ganztagsbetrieb in der Grundschule Stöckheim durch den Investor kritisch gesehen - wurden behoben. Der Satzungsbeschluss berücksichtigt diese Änderungen und diese werden auch in das Hauptsacheverfahren eingebracht; eine Entscheidung des OVG steht insoweit noch aus. Die im Eilverfahren erfolgte Außervollzugsetzung erstreckt sich jedoch nicht auf diesen überarbeiteten Bebauungsplan.

Die BIBS-Fraktion hatte im Rahmen der Ratssitzung gefordert, erst das Hauptverfahren abzuwarten, bevor man eine Entscheidung treffe. Ratsherr Dr. Dr. Wolfgang Büchs kritisierte auch, dass die Verwaltung leichtfertig und kampflos ihre Position aufgegeben habe, obwohl das Gericht nur die Dauer der auf 20 Jahre kapitalisierten Pflegekosten der Grünflächen, Spielplätze und Ausgleichsflächen kritisiert habe. Ein entsprechender Antrag wurde aber abgelehnt und die ursprüngliche Vorlage bei sechs Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen.


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