Braunschweig. Die Stichproben-Tests zu den Einlasskontrollen in Braunschweiger Discotheken wurden jüngst im Rat der Stadt leidenschaftlich debattiert. Unterdessen hatte der zuständige Dezernent Claus Ruppert die Betreiber der betreffenden Lokale ins Rathaus eingeladen. Das Gespräch sei in einer sehr offenen und guten Atmosphäre verlaufen, heißt es.
Im regionalHeute.de-Interview gab der Stadtrat Einblicke in die Inhalte des Treffens. So habe er den Unternehmern klar gemacht, dass in einer weltoffenen Stadt wie Braunschweig keine Gäste aufgrund ihrer Hautfarbe oder erkennbar fremder Herkunft an Discotheken-Türen pauschal abgewiesen werden dürfen. Andererseits hätten die Betreiber natürlich das Recht, Personen, die bereits im Vorfeld negativ aufgefallen sind, den Einlass zu verweigern. Beides müsse beachtet werden.
Überrascht zeigte sich der Ordnungsdezernent von Türsteher-Berichten, nach denen Unklarheit darüber herrsche, ob eine staatliche Aufenthaltsgenehmigung als gültiger Ersatz zum Ausweis gelten kann. Da die Betroffenen vorübergehend über keine anderen persönlichen Dokumente verfügten, sei hier Rechtssicherheit gegeben, bestätigte Ruppert noch einmal.
Lesen Sie dazu auch:
https://regionalbraunschweig.de/streit-um-disco-kontrollen-gruene-werfen-linke-afd-rhetorik-vor/
mehr News aus Braunschweig