Umrüstung von Fahrradampeln wird fortgesetzt


Die Stadt Braunschweig will in den kommenden Jahren weitere Fahrradampeln umzurüsten. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Dontscheff

Braunschweig. Die Stadtverwaltung hat in den vergangenen drei Jahren 33 Kreuzungen mit modernen, vor der Kreuzung stehenden Fahrradampeln mit Rot-Gelb-Grün-Signalisierung ausgestattet. Etwa 40 weitere Kreuzungen werden in den kommenden Jahren sukzessive folgen.


Im vergangenen Jahr wurden etwa 400.000 Euro in die Umrüstung investiert. Wie die Stadt Braunschweig mitteilte, sei geplant, 2017 und 2018 weitere 17 Kreuzungen auf die neuen Fahrradampeln umzurüsten. Fahrradampeln vor der Kreuzung entsprechen der bundesweiten Gesetzeslage. Sie tragen dem Umstand Rechnung, dass Radfahrer schneller eine Kreuzung überqueren können als Fußgänger und so längere Grünphasen für Radfahrer möglich sind.

Änderung mit dem neuen Jahr


Fahrradsignalisierungen mit alter Rot-Grün-Schaltung, häufig neben dem Rot-Grün-Signal für Fußgänger angebracht, sieht die Straßenverkehrsordnung mit Wirkung zum Jahresbeginn nicht mehr vor (regionalHeute.de berichtete). Reine Fahrradampeln sollen nur noch vor Kreuzungen stehen. Wo die Umrüstung auf Fahrradampeln erst längerfristig vorgesehen ist, wurden die alten Rot-Grün-Signale für Radfahrer abgeschaltet und durch Kombischeiben (Rot-Grün, Fahrradfahrer und Fußgänger) ersetzt. Im vergangenen Jahr wurden 56 Kreuzungen auf solche Kombischeiben umgerüstet.

In diesem Zusammenhang ist Anfang des Jahres die Signalisierung für Fahrradfahrer an den Kreuzungen abgedeckt worden, wo Kombischeiben eingerichtet wurden, weil ein Nebeneinander von Fußgänger- und Radfahrersignal nicht mehr vorgesehen ist. Diese abgedeckten Signalisierungen sollen 2017 abgebaut und größtenteils durch dreifeldrige Fahrradampeln ersetzt werden. Dies ist zum Beispiel an der Kreuzung Wolfenbütteler Straße / Heinrich-Büssing-Ring der Fall, wo die Ampelanlage in den Osterferien erneuert werden soll.

Autofahrer müssen achtsam sein


An Fahrradampeln dürfen Radler grundsätzlich die gesamte markierte Radfahrerfurt bei grün überfahren – dabei muss nicht an einer Verkehrsinsel gestoppt werden. Das bedeutet für Autofahrer: Sie müssen noch achtsamer sein, wenn sie rechts abbiegen. Wenn die Fußgängerampel auf Rot steht, kann trotzdem ein Radler den Weg kreuzen. Autofahrer, die nach rechts abbiegen wollen, müssen sich daher unbedingt auch bei roter Fußgängerampel per Blick über die Schulter vergewissern, dass kein Radfahrer kommt.

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