Unlauterer Wettbewerb – BS Energy erwirkt Ordnungsgelder


Symbolfoto: Archiv
Symbolfoto: Archiv | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig hat Ordnungsgelder gegen die RWE-Tochter innogy SE und deren unter dem Namen „Energieberatung“ agierenden Dienstleister Impeak GmbH verhängt.


Vorausgegangen war eine 2016 erlassene einstweilige Verfügung gegen die beiden Unternehmen wegen unlauteren Wettbewerbs bei Haustürgeschäften. Trotz des Urteils im einstweiligen Verfügungsverfahren agierte die „Energieberatung“ weiterhin und gab unter anderem vor, „im Namen von BS Energy“ tätig zu sein, obwohl tatsächlich ein Anbieterwechsel zu innogy SE verfolgt wurde. Auslöser für die erneute Verhandlung waren Hinweise von Kunden, die angaben, durch Vertreter im Rahmen von Haustürgeschäften getäuscht worden zu sein. Mit Beschluss vom April 2017 wurden, wie durch BS Energy beantragt, Ordnungsgelder gegen die Impeak GmbH und die innogy SE verhängt. Gegen den Beschluss ist noch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Braunschweig zulässig.

Hintergrund


Generell verboten sind Haustürgeschäfte nicht. Verbraucherschutzzentralen raten allerdings von Vertragsabschlüssen an der Haustür ab. Auch Vertreter von BS Energy führen solche Maßnahmen zur Kundengewinnung nicht durch. Bei neu geschlossenen Strom- oder Gaslieferverträgen an der Haustüre haben die Betroffenen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Falls sich beispielsweise ein Vertreter als Mitarbeiter oder Kooperationspartner von BS Energy vorstellt oder bei Kunden aufgrund sonstiger Aussagen eines Vertreters Unsicherheiten bezüglich der bei BS Energy bestehenden Strom- oder Gaslieferverträge auftreten, sollten sich Kunden umgehend bei BS Energy unter der Servicehotline 0531 383-8000 oder im Kundenzentrum am Bohlweg 5 melden. Bei Betrugsverdacht und Ähnlichem sollte sofort die Polizei informiert werden.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Justiz Polizei BS Energy