Unzulässige Bußgeldbescheide in Volkmarode Nord?


Symbolfoto: Alexander Panknin
Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Mit Verwunderung habe die Gruppe SPD, Bündnis 90/Grüne und BIBS im Bezirksrat 114 Volkmarode nach eigenen Angaben die Information aufgenommen, dass am 28. März 2018 in der Straße Ziegelkamp auf Höhe des Kindergartens Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen wurden.


Insbesondere die als Basis der Messungen angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in den versendeten Bußgeldbescheiden zeige Unkenntnis der aktuellen Beschilderung durch die ausführenden Organe. Denn in Volkmarode Nord seien nur Schilder angebracht, die eine streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fordern (Zeichen Nr. 274.1). Somit sei ab jeder Kreuzung wieder eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gültig – und das gelte für jeden PKW-Fahrer, der die Stelle am Kindergarten Ziegelkamp passiere.

Bereits mehrfach – seit 2012 - hätten die damaligen Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Grüne und später die Gruppe SPD, Bündnis 90/Grüne und BIBS die Forderung nach einer Ausweisung einer Tempo 30 Zone (Schild 274.1) durch im Bezirksrat beschlossene Anträge und Anfragen gefordert. Leider sei bis heute keine Rechtssicherheit geschaffen worden, teilt die Gruppe mit. Der Vorsitzende der Gruppe, Stefan Jung, äußert sich dazu wie folgt: „ Seit Jahren fordern wir klare Verhältnisse und eine korrekte Beschilderung der in Plänen ausgewiesenen Tempo-30-Zone. Selbstverständlich wollen wir eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h vor dem Kindergarten – dazu ist aber eine klare Vorgabe für alle Verkehrsteilnehmer notwendig. Wir werden die Verwaltung der Stadt Braunschweig auf der nächsten Bezirksratssitzung im Juni erneut auffordern, Rechtssicherheit zu schaffen.“ Bereits 2015 habe nämlich Stadtsprecher Adrian Foitzik in einem Interview mit der Braunschweiger Zeitung zu einer ähnlichen Situation an der Breiten Straße dargelegt: „…Nach dem Gesetz müsse eine Tempo-30-Zone einen Anfang und ein Ende haben und dieses ausgeschildert werden. Bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sei das anders. Sie gelte … bei der Einfahrt … und sie werde automatisch an der nächsten Kreuzung aufgehoben…“ Wie eben auch an der T-Kreuzung Ziegelwiese/Ziegelkamp in Volkmarode.


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