Urteil gesprochen: Relegations-Randalierer muss zahlen

von Jonas Walter


Das Urteil ist gesprochen und rechtskräftig. Symbolfoto: Pixabay
Das Urteil ist gesprochen und rechtskräftig. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Braunschweig. Gegen einen Eintracht-"Fan", der im Zusammenhang mit den Ausschreitungen nach dem Aufstiegsrelegationsspiel gegen den VfL Wolfsburg auffällig geworden war, ist nun ein Urteil gesprochen worden. Der Mann stand wegen zwei versuchten Körperverletzungen vor Gericht.


Wie das Amtsgericht Braunschweig nun auf Nachfrage von regionalHeute.de bestätigt, hat die Staatsanwaltschaft den Täter zu jeweils 50 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Da vor Gericht die Urteile pro Fall nicht einfach aufsummiert werden, besagt das endgültige Urteil eine Gesamtstrafe von 75 Tagessätzen. Die Summer der Sätze richtet sich unter anderem auch nach dem aktuellen Einkommen des Verurteilten.

Das Urteil sei von dem Verteidiger des Angeklagten als angemessen angesehen worden. Es seianschließend eine Verurteilung gemäß Antrag erfolgt. Das Urteil sei sogleich rechtskräftig geworden. Der Angeklagte sei geständig und einsichtig gewesen. Er habeaußerdem ein Konfliktmanagement-Trainingüber einen relativ langen Zeitraum vorzuweisen. Zusätzlichhabe er sich auch bei den Polizeibeamten entschuldigt.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


VfL Wolfsburg Justiz