Braunschweig. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben bereits seit 2011 einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, bedürftigen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung, Sport und Kultur zu erleichtern. Die Stadt Braunschweig berichtet über die Verbesserungen in einer Pressemitteilung.
Durch das Starke-Familien-Gesetz treten zum 1. August Verbesserungen im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes in Kraft. Einen Anspruch haben weiterhin Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder einen Kinderzuschlag erhalten.
Neu ist, dass die Antragspflicht für Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII entfällt. Besondere Bedarfe müssen nur konkretisiert werden. Lediglich für Lernförderung wird noch ein Antrag benötigt. Für Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher ist weiterhin ein schriftlicher Antrag notwendig. Wohngeldempfänger erhalten diesen automatisch mit dem Wohngeldbescheid. Formlose Anträge sind nach dem Gesetz allerdings auch möglich. Es ist jedoch in beiden Fällen notwendig, den Antrag unterschrieben bei der zuständigen Stelle der Stadt Braunschweig einzureichen.
Weitere Änderungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind:
- Der Schulbedarf wird nun in Höhe von 150 Euro (100 Euro im August und 50 Euro im Februar) gewährt.
- Bei der Schülerbeförderung entfällt der bisherige Eigenanteil von 5 Euro im Monat.
- Für die Bewilligung von Nachhilfeunterricht ist eine Versetzungsgefährdung nicht mehr zwingend erforderlich.
- Bei der Kostenübernahme für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Kita oder der Schule entfällt der bisherige Eigenanteil von 1 Euro/Essen bzw. 19,43 Euro/Monat.
- Für die Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten stehen künftig monatlich 15 Euro zur Verfügung (beispielsweise für Beiträge von Sportvereinen, Musikunterricht oder Museumsbesuche).
- Soweit bereits Leistungen für Bildung und Teilhabe über den 1. August 2019 hinaus bewilligt wurden, werden die gesetzlichen Änderungen automatisch berücksichtigt, neue Bescheide werden nicht erstellt.
Zuständig für die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II) das Jobcenter. Die übrigen Berechtigten werden gebeten, sich direkt an ihren zuständigen Leistungssachbearbeiter bei der Stadt Braunschweig, auch die Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das „Bildungs- und Teilhabepaket-Team“ der Stadt Braunschweig ist in der Naumburgstraße 25 zu finden. Öffnungszeiten sind: montags von 15 bis 18 Uhr, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr. Nähere Informationen gibt es unter www.braunschweig.de/but oder telefonisch unter der Rufnummer 470-8005. Per Mail können Fragen gestellt werden unter but@braunschweig.de,
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