Braunschweig. Wie das Amtsgericht Braunschweig und die Staatsanwaltschaft am Mittwochmorgen mitteilen, hat das Amtsgericht Braunschweig das Strafverfahren wegen Betrugs gegen den ehemaligen Leiter der Landesaufnahmebehörde Braunschweig sowie seine Stellvertreterin mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorläufig gegen Geldauflage eingestellt.
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Gegenstand dieses Verfahrens war der Vorwurf, Mehrfachregistrierungen von Asylbewerbern mit Aliaspersonalien trotz entsprechender Hinweise aus dem Kreis der Mitarbeitenden nicht unterbunden zu haben.
6.000 Euro Geldstrafe
Auch wenn es möglich erscheine, dass den betroffenen Kommunen infolge von unrechtmäßigen mehrfachen Beantragungen von Asylleistungen über mehrere Monate ein erheblicher Schaden entstanden ist, könne den Angeklagten eine hinreichend belegbare Verantwortlichkeit nur für einen Tatzeitraum von einem Monat zur Last gelegt werden. In diesem kurzen Zeitraum sei es dann zu unberechtigten Leistungen in Höhe von 6.000 Euro gekommen.
Beiden Angeklagten wurde daher die Auflage erteilt, jeweils 3.000 Euro zugunsten der Landeskasse zu leisten. Diese Verfahrensweise sei gemäß den gesetzlichen Vorgaben geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Neben dem Gesichtspunkt der Schadenswiedergutmachung seien zudem die Einwirkungen des Verfahrens auf die Angeklagten berücksichtigt worden, insbesondere die Gesamtdauer des Strafverfahrens.
Im Übrigen sind inzwischen die rechtlichen Voraussetzungen für ein einheitliches Identitätsmanagement geschaffen worden, um künftig Leistungsmissbrauch durch Angabe von Mehrfachidentitäten verhindern zu können.
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