Braunschweig. Am kommenden Donnerstag wird vor dem Jugendschöffengericht das Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Vergewaltigung verhandelt. Wann sich die Tat ereignet haben soll, ist der Mitteilung des Amtsgerichts nicht zu entnehmen. Auch wird auf die Angabe des Alters des mutmaßlichen Täters und des Opfers verzichtet.
Der Angeklagte soll im Bereich der LAB Braunschweig eine dort ebenfalls anwesende Frau auf dem Flur des Hauses zu sich gewunken haben. Die Frau soll dann in Richtung des Angeklagten gegangen sein und ihn gefragt haben, was er denn wolle. Um den vorgefassten Plan, den Geschlechtsverkehr mit der Frau auch gegen deren Willen und gewaltsam durchzuführen, in die Tat umzusetzen, soll der Angeklagte die Frau am Arm gepackt haben, in sein Zimmer gezogen haben und die Zimmertür verschlossen haben.
Der Angeklagte soll dann die Rollläden im Zimmer heruntergelassen haben und die Zimmertür abgeschlossen haben. Er soll dann die Frau auf das Bett geschubst haben, die Hose der Frau heruntergezogen haben, deren Beine hochgestellt haben und festgehalten haben und trotz der Gegenwehr der Zeugin mit seinem erigierten Glied in deren Scheide eingedrungen sein. Dann soll der Angeklagte den vaginalen Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten bis zum Samenerguss vollzogen haben. Danach soll der Angeklagte mit Zeichensprache der Geschädigten zu verstehen gegeben, dass sie über den Vorfall nicht sprechen dürfe. Im Anschluss daran soll er die Geschädigte aus seinem Zimmer gelassen haben.
Es sind drei Zeugen sowie eine Sachverständige und zwei Dolmetscher geladen. Die eine Zeugin tritt als Nebenklägerin auf.
Es ist ein Fortsetzungstermin am 12.07.2018 vorsorglich anberaumt.
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