Braunschweig. Schlimme Vorwürfe gibt es gegen einen Mann, der sich am heutigen Montag vor dem Amtsgericht Braunschweig verantworten musste. Laut Anklageschrift soll er eine Frau zum Oralverkehr gezwungen und unbefugte Bildaufnahmen gemacht haben.
Laut Amtsgericht befand sich die Geschädigte im Juni 2017 auf einer Partyund traf in dieser auch auf den Angeklagten. Nachdem es in der Wohnung zu gemeinsamem Alkoholkonsum gekommen war, soll sich der Angeklagte in das Schlafzimmer der Wohnung begeben haben, um mit der Geschädigten sexuelle Handlungen durchzuführen. Zunächst soll der Angeklagte mit seinem Handy ohne Erlaubnis der Frau eine Filmaufnahme von ihr gefertigt haben. Danach soll die Zeugin an dem Angeklagten Oralverkehr durchgeführt haben. Als die Geschädigtsich vor Erschöpfung abgewendet hatte, soll er sie zur Fortsetzung des Oralverkehrs gebracht haben, indem er mit der Veröffentlichung von Aufnahmen auf seinem Handy gedroht haben soll. Weiterhin soll es dann noch später entweder zum Anal- oder Vaginalverkehr gekommen sein, wobei die Zeugin mehrfach darauf hingewiesen haben soll, dass sie Schmerzen erleiden würde.
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