Braunschweig. Gestern teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig mit, dass sich die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Stadt Braunschweig bezüglich der verbleibenden drei verkaufsoffenen Sonntage in diesem Jahr geeinigt hätten (regionalHeute.de berichtete). Während sich die Braunschweig Stadtmarketing GmbH in einer Pressemitteilung erleichtert zeigt, schließt ver.di ein weiteres rechtliches Vorgehen in den kommenden Jahren nicht aus.
Das Ergebnis des Erörterungstermin sei gewesen, dass die für den modeautofrühling am 19. April, das trendsporterlebnis am 27. September und die mummegenussmeile am 8. November geplanten verkaufsoffenen Sonntage in der Innenstadt stattfinden können. „Wir freuen uns, dass wir unsere Veranstaltungen mit den Sonntagsöffnungen ergänzen können“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH. „Das Ergebnis gibt uns Rechtssicherheit und es zeigt, dass wir als Veranstalter der verbleibenden drei Innenstadtveranstaltungen entgegen anderslautender Einschätzungen im Sinne des Gesetzes fundiert und ordentlich gearbeitet haben.“ Ergebnis sei aber auch, dass es für die Betriebe in den Stadtteilen in 2020 auf die Klage der Gewerkschaft hin keine Sonntagsöffnung mehr geben werde.
Man wolle die Verordnungen wieder kritisch prüfen
Aus einer Pressemitteilung von ver.di zum selben Thema geht hervor, dass sich die Rechtssicherheit wohl nur auf dieses Jahr bezieht. Aus ver.di-Sicht sei die Einigung ein wichtiger Schritt für viele Verkäuferinnen: "Einen Sonntag weniger arbeiten müssen in der Innenstadt und keinen Sonntag in der Peripherie - das ist für viele unserer Kolleginnen eine echte Verbesserung", so Eberhard Buschbom-Helmke von ver.di Süd-Ost-Niedersachsen. Für 2021 werde man dann sehen, ob der Einzelhandel doch noch zu Vereinbarungen mit ver.di bereit sei. Andernfalls werde man die entsprechenden Verordnungen wieder kritisch prüfen und gegebenenfalls auch dagegen vorgehen.
Sebastian Wertmüller, ver.di-Geschäftsführer, erklärt: "Wir sind schon gespannt, mit was für einer stadtprägenden Veranstaltung der Handel eine Öffnung im gesamten Stadtgebiet begründen will." Und man sei gespannt, ob der Einzelhandel sich jetzt mit den Bedingungen dieser Sonntagsarbeit auseinandersetzen werde: "Vielfach sind weder Zuschläge, noch Freizeitausgleich, noch die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes geregelt," betont Wertmüller.
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