Einigung mit ver.di: Die weiteren verkaufsoffenen Sonntage können stattfinden

Nach der Absage im Februar bleiben die anderen drei Termine bestehen. Die Möglichkeit der Ladenöffnung ist aber auf die Innenstadt beschränkt.

Der Autofrühling findet mit verkaufsoffenem Sonntag statt. Archivbild
Der Autofrühling findet mit verkaufsoffenem Sonntag statt. Archivbild | Foto: regionalheute.de

Braunschweig. In einem Erörterungstermin vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes hat sich die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit der Stadt Braunschweig unter Beteiligung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH geeinigt. Danach können die verkaufsoffenen Sonntage am 19. April, am 27. September und am 8. November 2020 stattfinden. Das teilt das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung mit.


Vorangegangen war eine geänderte Allgemeinverfügung, mit der die Stadt Braunschweig das Gebiet, in dem Verkaufsstellen geöffnet werden dürfen, auf die Innenstadt beschränkt hat.

Zum Hintergrund: In einem Eilbeschluss vom 31. Januar (regionalHeute.de berichtete) hatte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts einem Antrag von ver.di hinsichtlich des verkaufsoffenen Sonntags am 9. Februar stattgegeben. Die Veranstaltung „winterkunstzeit“ fand deshalb ohne sonntägliche Öffnung der Geschäfte statt. Die Stadt Braunschweig hat diesen Beschluss zum Anlass genommen, die Allgemeinverfügung in Anlehnung an die rechtlichen Ausführungen des Gerichts abzuändern, räumlich einzuschränken und damit Bereiche außerhalb der Innenstadt auszunehmen.

Das Gericht musste nichts entscheiden


Im Termin vom heutigen Dienstag haben die Beteiligten mit der Kammer diese Änderungen erörtert und eine Einigung darüber erzielt, anders als in den Vorjahren im Jahr 2020 nur drei verkaufsoffene Sonntage (Modeautofrühling, Trendsporterlebnis und Mummegenussmeile) stattfinden zu lassen. Einer weiteren streitigen Entscheidung des Gerichts bedurfte es daher nicht.


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