Braunschweig. Die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser über das Schmutzwasserkanalnetz sollen im nächsten Jahr um lediglich 1,2 Prozent von 2,52 Euro auf 2,55 Euro je Kubikmeter erhöht werden. Dies schlägt die Verwaltung den Ratsgremien vor. Die Erhöhung bewegt sich im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungen.
Für einen durchschnittlichen Einfamilienhaushalt mit einem Abwasseraufkommen von 160 Kubikmetern jährlich bedeutet dies Mehrkosten von 4,80 Euro im Jahr. Unverändert bleiben die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung, für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen sowie aus Leichtflüssigkeitsabscheidern bei Tankstellen oder Werkstätten. Die Gebührensätze sind niedriger als zum Zeitpunkt der Privatisierung prognostiziert.
Die Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu den Abwassergebühren haben für die Beseitigung für Schmutz- und Niederschlagswasser nur geringe finanzielle Auswirkungen. Für Schmutzwasser ergibt sich eine um einen Cent pro Kubikmeter geringere Gebühr als bei der bisherigen Kalkulationsweise, bei Niederschlagswasser sind es fünf Cent pro zehn Quadratmeter Fläche. In der Kalkulation für das Niederschlagswasser sind die Kosten für Grundwassereinleitung jetzt nicht mehr enthalten.
Aus den Urteilen des OVG ergibt sich auch, dass die Gebühr für die Entsorgung abflussloser Sammelgruben nicht mehr wie bisher in die Kalkulation der Schmutzwassergebühren einbezogen werden darf, sondern gesondert berechnet werden muss. Sammelgruben werden insbesondere von Kleingartenvereinen genutzt sowie an einzelnen Wohnhäusern, die in größerer Entfernung zum bestehenden Kanalnetz liegen.
Die Verwaltung schlägt vor, die neu einzuführende gesonderte Gebühr zunächst auf 22 Euro pro Kubikmeter festzusetzen. Kostendeckend wäre die Gebühr zwar erst bei 44 Euro. Mit der Festsetzung auf 50 Prozent will die Verwaltung die Erhöhung aber für die Betroffenen, die bislang nur den allgemeinen Gebührensatz für die Schmutzwasserentsorgung (2,52 Euro pro Kubikmeter) entrichten mussten, abmildern. Verglichen mit anderen Kommunen wird der Gebührensatz für Sammelgruben immer noch im unteren Bereich liegen.
Die Verwaltung wird auf den Landesverband der Gartenfreunde e. V. zugehen und mit ihm ein Gespräch über die besondere Problematik der Kleingärtner führen. Die Gebühr zunächst nicht kostendeckend festzusetzen, liegt nach Überzeugung der Verwaltung im öffentlichen Interesse. Denn so kann der Gefahr nicht ordnungsgemäßer Entsorgung im Ansatz vorgebeugt und der Kontrollaufwand in einem angemessenen Rahmen gehalten werden. Allerdings wird angestrebt, in den kommenden Jahren nach und nach eine vollständige Kostendeckung zu erzielen. Der nicht durch Gebühren finanzierte Betrag, der aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen werden soll, wird für nächstes Jahr auf 57300 Euro prognostiziert.
mehr News aus Braunschweig