Braunschweig. Seit einigen Tagen sind die 7-Tage-Inzidenzen in Braunschweig unter 100. Am heutigen Samstag fallen sie sogar auf 89. Aber wann dürfte die Schüler der Löwenstadt wieder in die Klassen? Wo in fast allen Bereichen gilt, dass die Notbremse gelockert werden darf, wenn der Inzidenzwert drei Tage lang unter 100 liegt, gelte dies nach einer neuen Anpassung der Coronaverordnung für die Schulen erst ab fünf Werktagen. Erst dann fiele die Hochinzidenzkommune wieder in die rechtliche Verantwortung des Landes und nicht mehr in die Notbremsenregelung des Bundes. Darüber berichtet die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.
"Die gestern erst am Abend veröffentlichte Endfassung der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen enthielt eine Veränderung gegenüber der Entwurfsfassung, auf die das Land gestern nicht aufmerksam gemacht hat", so die Stadt Braunschweig in ihrer Pressemitteilung. Diese Änderung beträfe etwa die Übergangszeit, die gelten soll, wenn ein Unterschreiten der Inzidenz von 100 zu einem Wechsel in das Szenario B für alle Schulen und den eingeschränkten Regelbetrieb für die Kitas führen soll. Dabei sei im neuen Entwurf erstmals von einer Wartezeit von fünf Werktagen die Rede, nicht mehr von fünf Tagen, wie in der ursprünglichen Version. Der morgige Sonntag dürfe also nicht mitgezählt werden.
Demzufolge wäre dieses Szenario in Braunschweig dürften die Braunschweiger Schulen erst am Donnerstag und noch nicht, wie ursprünglich geplant, am Mittwoch von Fernunterricht ins Szenario B wechseln. Fünf Werktage mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 seien generell die Vorgabe, ab der eine Kommune, für die erst die Bundesnotbremse galt, dann wieder unter die Regelungen des Landesrechts fällt. Braunschweigs Inzidenzwert liegt seit dem vergangenen Donnerstag wieder unter 100.
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