Vorfälle am Volkstrauertag: Weitere Ermittlungen gegen Verantwortlichen der Partei „Die Rechte“

Der Beschuldigte soll anwesende Pressevertreter als "Judenpresse" und "Judenpack" bezeichnet haben. Die Generalstaatsanwaltschaft überstimmt die Staatsanwaltschaft Braunschweig und ordnet an, die Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung wieder aufzunehmen.

Eine Kundgebung der Partei "Die Rechte" auf dem Burgplatz. Symbolbild
Eine Kundgebung der Partei "Die Rechte" auf dem Burgplatz. Symbolbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hat entschieden, dass Ermittlungen gegen einen Verantwortlichen der Partei „Die Rechte“ wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung wiederaufzunehmen und fortzuführen sind. Sie hat damit eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig geändert und mehreren Beschwerden stattgegeben. Das teilt die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.


Anlass der Ermittlungen sind mutmaßliche Äußerungen eines Mitglieds eines Kreisverbandes der Partei „Die Rechte“ bei einer Demonstration der Partei am 15. November 2020, dem Volkstrauertag, im Löwenwallpark in Braunschweig (regionalHeute.de berichtete). Der Beschuldigte wird verdächtigt, gegenüber dort anwesenden Pressevertretern die Worte „Judenpresse“, „Feuer und Benzin für euch“, „Judenpack“ verwendet zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass die mutmaßlichen Äußerungen des Beschuldigten vor Ort sowohl einen Anfangsverdacht für den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß Paragraph 130 Absatz 1 StGB als auch der Beleidigung gemäß Paragraph 185 StGB ergeben, der weitergehende Ermittlungen gegen den Beschuldigten erfordert.

Keine weiteren Einzelheiten


Diese Ermittlungen, bei denen alle maßgeblichen Umstände, wie die Intensität und Zielrichtung des verbalen Angriffs, die Art und Weise der Äußerungen und das subjektive Vorstellungsbild des Beschuldigten aufzuklären und zu würdigen sein werden, bleiben zunächst abzuwarten. Zu weiteren inhaltlichen Einzelheiten des nunmehr noch durchzuführenden Ermittlungsverfahrens, an dessen Ende die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig stehen wird, ob hinreichender Tatverdacht und damit genügender Anlass zur Anklageerhebung besteht oder das Verfahren mangels ausreichender Verdachtslage einzustellen ist, werden unter dem Gesichtspunkt der Unschuldsvermutung und mit Rücksicht auf die zu wahrenden schutzwürdigen Interessen der Beteiligten derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt.


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