Vorsicht vor versteckten Strompreiserhöhungen


Strompreise steigen und Verbraucherzentrale warnt vor versteckten Kosten. Symbolfoto: Max Förster | Foto: Max Förster

Braunschweig. Viele Kunden erhalten derzeit Post von ihrem Energieversorger: Da sowohl die EEG-Umlage als auch die Netzentgelte 2017 deutlich steigen, planen etliche Lieferanten, im nächsten Jahr die Strompreise zu erhöhen.


Das Problem: Nicht immer sind die Kundenanschreiben so gestaltet, dass die Preiserhöhung auch wirklich als solche zu erkennen ist. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen die entscheidende Information in langen oder unverständlichen Briefen regelrecht versteckt war, so die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen möchte die Schreiben im Rahmen ihres Projekts Marktwächter Energie daher näher untersuchen. Sie ruft alle Strom- und Gaskunden auf, Mitteilungen ihres Energieversorgers einzureichen.

Der einfachste Weg, die Dokumente für die Untersuchung zur Verfügung zu stellen, führt über das Online-Portal www.marktwaechter-energie.de. Dort finden Verbraucher ein Kontaktformular, das sowohl für Beschwerden über Energieversorger als auch für das Hochladen der Preisänderungsschreiben genutzt werden kann. Zudem können die Rechnungen in der Beratungsstelle in Braunschweig abgegeben (Langer Hof 6, Öffnungszeiten: Mo. u. Do. 10 – 18 Uhr, Di. 10 – 14 Uhr) oder per Post an die Verbraucherzentrale geschickt werden (Verbraucherzentrale Niedersachsen, Projekt „Marktwächter Energie“, Herrenstraße 14, 30159 Hannover).

„Für unsere Untersuchung relevant sind alle Informationen, die die Kunden in den vergangenen Wochen von ihren Lieferanten erhalten haben bzw. in den nächsten Wochen noch bekommen werden – egal ob als Brief oder per E-Mail“, sagt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie. Im Zweifelsfall könnten die Verbraucher auch gern mehrere Dokumente einreichen. „Oft verstecken sich die Preiserhöhungen gerade da, wo Kunden sie am wenigsten erwarten, beispielsweise in seitenlangen E-Mails oder in Flyern, die auf den ersten Blick wie Werbung aussehen“, erläutert Preuschoff.

Stromanbieter könnten abgemahnt werden


Durch die intransparente Darstellung versuchen einige Lieferanten offenbar gezielt, die Kunden von einem Wechsel des Versorgers abzuhalten. „Bei Preiserhöhungen haben Kunden grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht – wer jedoch gar nicht merkt, dass sich die Preise erhöhen, kann natürlich auch nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen“, fasst Preuschoff das Problem zusammen.

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen im kommenden Jahr vorgestellt werden. Die Auswertung der Daten erfolgt ausschließlich anonymisiert und unabhängig vom Einzelfall. Unter Umständen wird der Marktwächter Energie auch rechtliche Schritte einleiten. „Vor Kurzem haben wir bereits einen Anbieter wegen einer intransparenten Preiserhöhung abgemahnt. Wenn uns weitere Fälle vorliegen, werden wir natürlich prüfen, ob man auch gegen diese Schreiben vorgehen kann“, so Preuschoff.


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