Vortrag über Spielkartensteuer in Braunschweig


Der Vortrag findet im Altstadtrathaus statt. Foto: Archiv/Dontscheff
Der Vortrag findet im Altstadtrathaus statt. Foto: Archiv/Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Im Rahmen der Sonderausstellung „Aufgetrumpft – Braunschweiger Spielkarten aus dem 18. und 19. Jahrhundert“ hält Sigmar Radau, ein Kurator der Ausstellung, am Sonntag, 11. Juni, um 15 Uhr, im Städtischen Museum im Altstadtrathaus, Altstadtmarkt 7, einen Vortrag über die Spielkartensteuer in Braunschweig.


Er gibt einen Überblick über die Entwicklung der Gesetze von der Einführung bis zur reichseinheitlichen Spielkartensteuer 1879. Der Eintritt ist frei.

In Deutschland stammt das früheste bisher gefundene Edikt, das die Stempelung von Kartenspielen vorschreibt, aus dem Kurfürstentum Sachsen, datiert auf 1700. Im Königreich Preußen kam kurz danach, im Jahr 1701, das erste Gesetz heraus. Das Kurfürstentum Bayern folgte 1724 mit einem Generalmandat des Kurfürsten Max Emanuel, durch das alle im Lande fabrizierten und zum Verkauf kommenden Karten mit einem Aufschlag belegt wurden.

Im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg wurden erst im Jahr 1744 die Spielkarten besteuert, weil sich erst dann ein Kartenmacher in Braunschweig niederließ. Diese Regelung hatte bis 1807 Bestand, im Königreich Westphalen änderten sich die Gesetze und die Abgabenhöhen. Nach einer Übergangszeit wurde die Spielkartensteuer 1821 neu geregelt.

Über verschiedene Steuerreformen, die meist in Verbindung mit den Münzreformen standen, änderten sich im Laufe des 19. Jahrhunderts Aussehen und Steuerbeträge für die verschiedenen Kartensorten mehrfach. Ein letztes eigenständiges Gesetz gab es 1867, ehe dann nach der Reichsgründung erst 1879 die reichseinheitliche Spielkartensteuer in Kraft trat.


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