Vortrag von Carsten Müller im Schützenverein Querum


Foto: Laurence Chaperon
Foto: Laurence Chaperon | Foto: Laurence Chaperon

Querum. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller berichtet am Freitag, 19. Mai ab 18 Uhr im Rahmen einer Vortragsveranstaltung des Schützenvereins Querum (Feuerbergweg 11, 38108 Braunschweig) über aktuelle waffenrechtliche Entwicklungen sowie über neue Lärmregeln für Sportanlagen.


Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln historischer Waffen gehören sowohl zu den bürgerlichen Freiheiten wie auch zur Tradition unseres Landes und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert. Die Besitzer legaler Waffen sehen sich aber leider immer wieder zu Unrecht einem General- verdacht ausgesetzt, der in keiner Weise zu rechtfertigen ist. Deshalb vertritt die CDU seit jeher den Standpunkt, dass ungerechtfertigte Belastungen von Besitzern legaler Waffen nicht hinnehmbar sind und vermieden werden müssen. Für eine grundlegende Verschärfung des deutschen Waffenrechts besteht keine Notwendigkeit. Gleichwohl erhitzten in jüngster Zeit vor allem das Zweite Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes sowie die Änderung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie die Gemüter der Waffenbesitzer. Die CDU hat in diesem Zusammenhang die berechtigten Belange der Sportschützen, Jäger und Waffensammler im Blick behalten, in die Diskussion eingebracht und auf Änderungen hingewirkt.

Damit Sport wohnortnah ausgeübt werden kann und insbesondere Kinder nicht lange Wege in Kauf nehmen müssen, wurde Anfang des Jahres die Sportanlagenlärmschutzverordnung geändert. Konkret wurden die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten von 20 bis 22 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um fünf Dezibel erhöht. Dabei ist zu beachten, dass die Ruhezeiten an sich erhalten bleiben. Der gebotene Schutz vor mögliche Gesundheitsgefahren, vor erheblichen Nachteilen und Belästigungen durch Sportanlagen bleibt auch mit den neuen Grenzwerten gewahrt. Neu gestaltet wurde auch der so genannte Altanlagenbonus. Das sichert den Sportbetrieb auf Anlagen, die bereits vor 1991 errichtet worden sind, besser ab.

Themen zu diesem Artikel


CDU