Wahlen zum 15. Landeselternrat in Niedersachsen stehen an


Vom 23. bis 27. Januar finden die Wahlen zum 15. Landeselternrat in Niedersachsen statt. Symbolfoto: Nick Wenkel
Vom 23. bis 27. Januar finden die Wahlen zum 15. Landeselternrat in Niedersachsen statt. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: Nick Wenkel

Braunschweig. Vom 23. bis 27. Januar finden die Wahlen zum 15. Landeselternrat in Niedersachsen statt. In Braunschweig ist der Termin am Samstag, 27. Januar 2018, von 10 Uhr bis zirka 13 Uhr in den Räumlichkeiten des Gymnasiums Neue Oberschule, Beethovenstraße 57, 38106 Braunschweig. Das berichtet die Niedersächsische Landesschulbehörde.


Der Landeselternrat (LER) wirkt als höchstes Elternvertretungsgremium in Niedersachsen in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Erziehungsberechtigten berührt werden. Der LER wird beim Niedersächsischen Kultusministerium gebildet. Entsprechende allgemeine Regelungen erörtern das Kultusministerium und der LER vertrauensvoll und verständigungsbereit. Der LER hat dabei das Recht und die Pflicht, das Kultusministerium zu beraten, eigene Vorschläge zu machen und Anregungen zu geben. Das Kultusministerium unterrichtet ihn direkt über alle wichtigen allgemeinen Angelegenheiten des Schullebens.

Drei Jahre Interessenvertretung


Stellvertretend für die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der öffentlichen und der anerkannten Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen wählen die Mitglieder der Kreiselternräte, der Stadtelternräte der kreisfreien Städte sowie des Regionselternrates Hannover im Januar 2018 ihre Vertreterinnen und Vertreter (Mitglieder und Ersatzmitglieder) in den 15. Landeselternrat Niedersachsen. Die gewählten Erziehungsberechtigten werden für die Dauer von drei Jahren die Interessen der Erziehungsberechtigten auf Landesebene vertreten.

Zusammensetzung des Rates


Der LER setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten niedersächsischer Schülerinnen und Schüler zusammen und zwar vier Mitglieder (je ein Mitglied pro Bezirk der Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück) für die öffentlichen Schulen der Schulformen Grundschule, Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule sowie für die Schulen in freier Trägerschaft und als zusätzliche Vertreter für ausländische Schülerinnen und Schüler plus acht Mitglieder (je zwei Mitglieder pro Landesschulbehördenbezirk) für die öffentlichen Berufsbildenden Schulen. Der LER hat somit eine gesetzliche Höchstmitgliederzahl von 44 Personen.

Amtsperiode beginnt voraussichtlich am 3. März


Die Wahlen führt die Niedersächsischen Landesschulbehörde getrennt in den Bezirken der Regionalabteilungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück und getrennt für die oben genannten Schulformen beziehungsweise Gruppen durch. Die Einladung zur Wahlversammlung geht den Wahlberechtigten rechtzeitig zu. Die dreijährige Amtsperiode des neuen 15. LER wird mit der konstituierenden Sitzung voraussichtlich am 3. März 2018 beginnen.


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