Waschhaus weiter wenig nachgefragt

von Robert Braumann


Zu einer würdevollen Bestattung gehört in einigen Kulturkreisen auch die rituelle Waschung eines Verstorbenen. Foto: Sina Rühland
Zu einer würdevollen Bestattung gehört in einigen Kulturkreisen auch die rituelle Waschung eines Verstorbenen. Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Zu einer würdevollen Bestattung gehört in einigen Kulturkreisen auch die rituelle Waschung eines Verstorbenen. Oberbürgermeister Ulrich Markurth hat im Februar 2015 das neu errichtete Waschhaus auf dem Stadtfriedhof seiner Bestimmung übergeben. Es soll das einzige dieser Art in der Region sein – doch nachgefragt wird es kaum. Nur dreimal wurde es im ersten Jahr in Anspruch genommen. Nun gehen die Zahlen zwar etwas nach oben, dennoch sieht die Verwaltung weiter Steigerungsbedarf. 

Das Gebäude umfasst einen einfach und funktional gestalteten, knapp 40 Quadratmeter großen Waschraum mit einem Waschtisch und einem Tisch zum Herrichten des Leichnams. In zwei weiteren Räumen können sich die Mitglieder der Trauergemeinde vor der Teilnahme am rituellen Totengebet reinigen. Für das Totengebet steht einer offener, befestigter Gebetsplatz zur Verfügung. Das Waschhaus soll Menschen verschiedener Religionsgemeinschaften die Möglichkeit geben, ihre verstorbenen Verwandten und Freunde einer Totenwaschung zu unterziehen. Besonders gewünscht ist dies in der Islamischen Gemeinschaft, in der dieses Ritual ein wichtiger Bestandteil der religiösen Bestattungszeremonie und des Abschiednehmens ist. Warum wird es aber so selten nachgefragt.

Kosten sollen sinken


Michael Loose, erklärte für die Verwaltung im Grünflächenausschuss der Stadt, dass  sich herauskristallisiert habe, dass weder die muslimischen Gemeinden und im Regelfall auch nicht die Angehörigen der Verstorbenen nennenswerten Einfluss darauf nehmen können, wo die rituellen Totenwaschungen durchgeführt werden. Der gesamte Bestattungsprozess bei verstorbenen Muslimas und Muslimen werde im Wesentlichen von zwei türkischen Bestattern, die in Hannover ansässig sind, gesteuert. Mit diesen beiden Bestattern hatte der Fachbereich Stadtgrün und Sport bereits im vergangenen Jahr ein längeres Gespräch geführt. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Kosten deutlich zu hoch angesetzt waren. In der Regel wird von in Deutschland lebenden Muslimas und Muslimen eine jährliche Gebühr in einen sogenannten Sterbefonds eingezahlt.  Im Todesfall werden von einem Fond die Kosten bis zu einer Höhe von zirka 1.000 Euro ohne Überführung und zirka 1.500 Euro bei Überführung in das Geburts- beziehungsweise Herkunftsland, getragen. Zuzahlungen seien unüblich. Daraufhin wurden die Kosten auf rund 70 Euro abgesenkt. Doch die große Nachfrage bleibt aus. Nachdem es in den ersten drei Monaten des Jahres zu einer Verdreifachung der Nachfrage gekommen wäre, sei die Nachfrage erneut abgesunken, man werde daher erneut mit den Bestattern aus Hannover das Gespräch suchen, so die Verwaltung.  Ausgegangen war man für das Jahr von 65 rituellen Waschungen. Der Kostendeckungsgrad würde bei Erreichen dieser Fallzahl bei rund 50 Prozent liegen. Bisher wurden 20 Waschungen durchgeführt, so Stadtsprecher Rainer Keunecke auf Anfrage der Redaktion.


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