Braunschweig. Die Verwaltung hat den Entwurf des Bebauungsplans "Feuerwache Westerbergstraße" fertiggestellt und legt den Ratsgremien jetzt den Auslegungsbeschluss vor. Darüber entscheidet abschließend der Verwaltungsausschuss am 7. Februar. Danach wird der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt und es sind Hinweise und Stellungnahmen dazu möglich, berichtet die Stadt am Montag.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der neuen Feuerwache zu schaffen. Die Südwestwache soll nördlich der Westerbergstraße als Technik- und Logistikwache und Standort der Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr gebaut werden. Das Raumprogramm für die neue Feuerwache hat der Rat bereits im vergangenen Jahr beschlossen. Die Gesamtkosten für den Neubau der Feuerwache belaufen sich auf rund 53,4 Millionen Euro.
Baubeginn im kommenden Jahr
Nach Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen im Rahmen der Auslegung wird die Verwaltung dem Rat den Bebauungsplan Mitte des Jahres zum Beschluss vorlegen und damit den Weg für weitere Schritte freimachen. Mit grundlegenden Untersuchungen des späteren Baufeldes wurde bereits begonnen. Sofern es keine unerwarteten Verzögerungen gibt, ist perspektivisch ein Baubeginn im Jahr 2024 oder 2025 möglich.
Die Feuerwache an der Westerbergstraße soll insbesondere die Erreichbarkeit der Stadtteile im Westen und Südwesten deutlich verbessern. Der Standort ist dafür ideal: gute Verkehrsanbindung und optimale Abdeckung des südwestlichen Stadtgebiets ohne Überschneidungen mit der Innenstadt. Alternative Standorte mit gleicher Eignung stehen nicht zur Verfügung.
Darüber hinaus soll auch eine öffentliche Grün- und Wegeverbindung geschaffen werden, die von Broitzem bzw. perspektivisch von der Gartenstadt/vom Ringgleisweg zur Westerbergstraße führt und dort seine Fortsetzung in Richtung Geitelder Holz findet.
Der Rat hatte 2017 im Rahmen der Umsetzung des Gutachtens zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für den Bau von zwei Feuerwehrstandorten im Südwesten und im Norden des Stadtgebiets zu schaffen. Mit diesen beiden zusätzlichen Feuerwachen für die Berufsfeuerwehr und weiteren technischen und organisatorischen Maßnahmen soll längerfristig der Schutzzielerreichungsgrad von 90 Prozent erreicht werden. Bei der Schutzzielerreichung handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, in welcher Zeit die Feuerwehr an Einsatzorten sein muss.
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