Braunschweig. Mit einem in der Corona-Verordnung ergänzten Paragrafen regelt das Land Niedersachsen, unter welchen Voraussetzungen Weihnachtsmärkte stattfinden können (regionalHeute.de berichetete). Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH erarbeitet nun gemeinsam mit den Partnern sowie den zuständigen Behörden ein Konzept, um den Braunschweiger Weihnachtsmarkt in diesem Jahr durchzuführen, wie aus einer Pressemitteilung des Stadtmarketings am Freitag hervorgeht.
Steuerung und Begrenzung der Besucher, 3-G-Regelung für Bewirtungsleistungen und Fahrgeschäftsnutzung sowie Abstandsrichtlinien für Stände – zahlreiche rechtliche Vorgaben für Herbst- und Weihnachtsmärkte hat das Land Niedersachsen in einem neuen Paragrafen in der Corona-Verordnung veröffentlicht. "Wir freuen uns, dass das Land den rechtlichen Rahmen nun abgesteckt hat. Das ermöglicht es uns, nun ganz konkret in die Planung für den diesjährigen Weihnachtsmarkt einzusteigen“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer des Stadtmarketings.
Die Berücksichtigung der Vorgaben werde Anpassungen am Konzept erfordern, die mit dem Schaustellerverband und den zuständigen Behörden besprochen werden müssten. "Dabei können wir uns nicht isoliert auf die Regelungen bezüglich der Corona-Pandemie konzentrieren, sondern müssen sicherstellen, dass diese sowohl mit dem Sicherheitskonzept für den Weihnachtsmarkt als auch beispielsweise mit verkehrlichen Belangen verträglich sind“, so Leppa weiter. Die zur Verfügung stehenden Flächen seien limitiert, auch hinsichtlich der dort vorhandenen Infrastruktur, die für Veranstaltungen in der Größenordnung wie, die des Weihnachtsmarktes benötigt würden. Ein Konzept zu erstellen, das das alles berücksichtigt, sei eine komplexe Aufgabe, die das Stadtmarketing jetzt mit allen Beteiligten angehe. "So können wir in den nächsten Wochen voraussichtlich Auskunft zu den detaillierteren Plänen für den Braunschweiger Weihnachtsmarkt geben“, fügt Leppa abschließend hinzu.
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