Braunschweig. Bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle eines polnischen Lastkraftwagens auf der Rastanlage Lappwald an der Autobahn 2 fanden Zollbeamte des Hauptzollamtes Braunschweig am 07. Dezember 2016 140,5 Liter Spirituosen.
Das Fahrzeug war mit Lebensmitteln beladen und sollte einen polnischen Supermarkt in Belgien beliefern. Grundsätzlich ist das im Binnenmarkt der Europäischen Union auch möglich. Ausnahmen bestehen jedoch für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Branntwein. Wenn sie zum Verkauf bestimmt sind, müssen bestimmte Förmlichkeiten eingehalten werden. Passiert das nicht, entsteht die Steuer (erneut). So auch im vorliegenden Fall: Die beiden Fahrer des Lastkraftwagens mussten für die Branntweinsteuer eine Sicherheit in Höhe von 678,74 EUR leisten. Zusätzlich wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
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