Braunschweig. Seit Jahren wechseln in der Südstadt alte Siedlungshäuser den Besitzer. Einige neuere Häuser passen sich laut Meinung der SPD-Fraktion nicht ohne Weiteres in die Umgebung ein. Dies nahm die SPD zum Anlass in der Stadtratssitzung nachzufragen, welches Konzept die Verwaltung für die bauliche Weiterentwicklung der Südstadt verfolgt.
Die Südstadt ist geprägt vom Siedlungsbau der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts. Den Charakter der Siedlung prägen eingeschossige Einfamilienhäuser mit Spitzdach, grünen Vorgärten und großen Hausgärten. Die gute Lage mache die Siedlung laut Verwaltung auch heute zu einem attraktiven Wohnstandort. Mittlerweile haben sich jedoch die Bedürfnisse der Bewohner verändert. Vielfach entsprechen Größe und Grundriss der Häuser nicht mehr den aktuellen Standards, so dass bei Besitzerwechseln umfangreiche Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten anstehen. Und auch in den kommenden Jahren werden zusätzliche Anforderungen an Energieeffizienz und Wohnkomfort für Veränderungen sorgen. Die Verwaltung verfolgt daher das Konzept, unter Berücksichtigung des siedlungsprägenden Charakters der Südstadt eine bauliche Weiterentwicklung zu ermöglichen, die den Anforderungen an moderne Wohnformen gerecht wird.
Schutz des Siedlungscharakters
Auch auf die in Frage, welche Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung zielführend wären, um den Charakter der Siedlung besser zu schützen, nahmen die Verantwortlichen Stellung. So werdeder städtebauliche Rahmen dabei in wesentlichen Teilen durch die Festsetzungen des Baulinienplans aus dem Jahre 1951 sichergestellt. Bauflucht- beziehungsweise Straßenfluchtlinien geben der Südstadt ihre klare städtebauliche Struktur. Außerhalb der Baufenster seien Vorgärten und private Grünflächen festgesetzt. Auf den nicht überbaubaren Flächen an den Erschließungsstraßen dürfen beispielsweise keine Garagen und Carports errichtet werden. Zugleich werde sichergestellt, dass eine Nachverdichtung im Bereich der siedlungsprägenden Gärten ausgeschlossen sei, um so bodenrechtlichen Spannungen vorzubeugen.
Zeitgemäße Weiterentwicklung ermöglichen
Über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus müssen sich Neubauten nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. So gibt die prägende, bestehende Nachbarschaft beispielsweise den Rahmen hinsichtlich Trauf- beziehungsweise Firsthöhe und Gebäudekubatur vor. Dachformen und Grundrisse fallen jedoch nicht unter dem Einfügungserfordernis nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Diese planungsrechtlichen Vorgaben reichen nach Auffassung der Verwaltung aus, um einerseits den Charakter der Siedlung zu erhalten und zugleich eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Südstadt zu ermöglichen.
Nicht in Frage kämen aus Sicht der Verwaltung solche Maßnahmen, die den bestehenden Charakter der Südstadt derart unter Schutz stellen, dass sie zeitgemäße Anpassungen an bauliche und energetische Standards zu stark einschränken und damit verhindern, dass freiwerdende Wohngebäude einer vollwertigen Nachnutzung zugeführt werden können.
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