Wende im Fall Hochstraße: Kein dringender Tatverdacht mehr

Der Haftbefehl gegen den vor Gericht stehenden Eigentümer des im Januar 2018 abgebrannten Hauses wurde aufgehoben.

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Archivbild | Foto: Jonas Walter

Braunschweig. Im Januar 2018 fiel ein Mehrfamilienhaus in der Hochstraße den Flammen zum Opfer. Als Brandstifter wurde im November 2019 ein 41-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Ende Mai begann nun der Prozess gegen den Eigentümer der Immobilie, der den Brand in Auftrag gegeben haben soll (regionalHeute.de berichtete). Doch am gestrigen Verhandlungstag gab es eine überraschende Wende. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufgehoben. Das bestätigte das Braunschweiger Landgericht auf Nachfrage.


"Die 4. Strafkammer hat in der gestrigen Verhandlung den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Dem waren übereinstimmende Anträge auf Aufhebung des Haftbefehls seitens der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorangegangen. Derzeit liege kein dringender Tatverdacht vor", erklärt Stefan Bauer-Schade aus der Pressestelle des Gerichtes gegenüber regionalHeute.de. Der Angeklagte befinde sich daher nun auf freiem Fuß. Der Prozess gehe aber weiter, es seien noch weitere Zeugen zu vernehmen.

Die Entscheidung sei nach der Vernehmung des Zeugen, der wegen der Brandlegung bereits verurteilt worden sei, gefallen. Nähere Angaben könne das Landgericht derzeit nicht machen. Auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegenüber unserer Online-Zeitung angegeben, dass sie keine Aussagen zu der Aufhebung des Verfahrens machen könne, da die Pressehoheit beim Landgericht liege.

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